über Armenpflege und Heimathsrecht. 53 wärtigen Zustand unserer wirthschafllichen Entwickelung, als in der Unentbehrlichkeit der sittlichen Eigenschaften, welche das Vermögen allein erhalten und befruchten können. Durch Be- förderung der Sparsamkeit — durch Anlegung von Sparkassen, Erleichterung ihrer Benutzung u. s. w. erfüllt die Gesellschaft zunächst ihre Pflicht, für die Selbstständigkeit jedes ihrer Glieder Sorge zu tragen. Sie erntet obenein die unmittelbarsten und werihvollsten Früchte davon für ihr eigenes Gedeihen. Durch seine .Betheiligung an der Sparkasse und noch mehr durch die Tugenden, als deren Frucht die Ersparnisse anzusehen sind, wird das Interesse des Arbeiters an die Aufrechthaltung der bestehenden Ordnung geknüpft, und die Heilighaltung des Eigenthumsrechtes zu seiner eigenen Sache gemacht. Nach den Lehren der Erfahrung kann die Gemeinde ferner die unter ihrem Schutze und ihrer Aufsicht gesammelten Erspar- nisse kleiner Kapitalien mit grossem Vortheil für die bessere Ordnung ihres eigenen Haushaltles — insbesondere zur Herab- setzung des Zinsfusses für ihre Schulden — sowie für die Ver- besserung des Kredits’ und die Belebung der Gewerbihätigkeit ihrer Bürger benulzen. Die Errichtung von Sparkassen ist daher überall und neben allen andern Eivrichtungen als eine Wohlthat und selbst als ein Bedürfniss in dem Maasse mehr anzuerkennen, als mit den Fort- schrilten der Kultur die Geldwirthschaft sich entwickelt, und mit den Ansprüchen auf persönliche Freiheit auch die Pflichten und Schwierigkeiten einer selbstständigen Stellung wachsen. Die fast unbeschränkte Freiheit der Verfügung, welche jedem Tbeilnehmer über sein Guthaben in der Sparkasse zusteht, bringt es mit sich, dass derselbe bei der Verwendung seines Eigen- thumes zur Befriedigung entstehender Bedürfnisse isolirt bleibt. Dieser Umstand macht die Ergänzung der Sparkassen durch andere Unterstützungsanstalten nothwendig. Zur Abwendung einiger Gefahren, welche die wirthschaftliche Selbstständigkeit des Arbeiters besonders hart bedrohen, kann durch vereinigte Mittel zu gemeinsamer Verwendung wirksamer und mit geringerem Kraflaufwande gesorgt werden, als durch isolirte Anstrengungen eines Einzelnen. Dahin gehört die Unterstützung