6 Betrachtungen Armenpflege häufig geschieht — abgestumpft oder gar unnöthig gemacht, sondern geweckt, ermuthigt und unterstützt werden. Insbesondere kann nach den bisherigen Erfahrungen für die — leider nur zu häufig vorkommenden — Fälle einer man- gelnden Beschäftigung durch Einrichtung von Unter- stützungskassen nicht in wohlthätiger Weise gesorgt werden. Die Gemeinde wird nur mit Hilfe angemessener Bestimmungen über Kündigungsfristen, und durch Vorsicht bei Gestattung des Aufenthaltes und der Niederlassung — worüber unten ausführ- lich gehandelt werden wird — darauf hinwirken können, dass ihre Einwohner weniger leicht ohne Beschäftigung bleiben. Im Uebrigen muss der Arbeiter für die Uebertragung un- freiwilliger Feiertage auf seine Ersparnisse und seine Umsicht allein angewiesen werden. Es besteht daher die dringende Veranlassung, dem Arbeiter auf das Lebhafteste vor Augen zu stellen, dass er, um Unfällen begegnen zu können, noch eigene Hilfsmittel bereit halten müsse. Auch abgesehen hiervon ist die Bereithallung eines kleinen Baar- vorraths eine unentbehrliche Bedingung, uın für die regelmässigen Bedürfnisse der häuslichen Wirthschaft auf die zweckmässigste und sparsamste Weise zu sorgen, um in weiterer Enifernung Beschäftigung aufsuchen, und die dazu nöthigen Geräthe oder Vorrälhe beschaffen, und für treue Ausführung des Auftrags eine gewisse Bürgschaft leisten zu können. Genug, in unseren verwickelteren Verhältnissen ist der Be- sitz eines, wenn auch nur geringen disponibeln Kapitals, einer Ersparniss, Bedingung wahrer Selbstständigkeil. Von dieser Ansicht aus erscheint es im eignen Interresse des Arbeiters begründet und daher zulässig, von ilım auch den Nach- weis eines kleinen Baarvorralhs, einer Ersparniss, als Bedingung zur Erwerbung des Heimathsrechtes und der Erlaubniss eine Ehe zu schliessen, zu verlangen. C. Unterstützung von Wittwen und Waisen. Von einem andern Gesichtspunkte aus, als: die Unterstützung des selbstständigen Arbeiters in den Unfällen, welche ihn betreffen