156 Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen namentliche Bezeichnung, Schriftsteller aufgeführt sind, und denen, in welchen Aristoteles seine Autoren namhaft: macht. Es wird dabei nothwendig für immer ungewiss bleiben, ob damit andre gemeint sind als die namhaft gemachten, oder ob er dieselben meint. Wir besitzen kein Mittel dies zu entscheiden. Diese Stellen haben daher auch für die Literärgeschichte wenig Werth, und wir werden sie desshalb an ihrem Orte zu demjenigen hin- zufügen, was über die Einzelnen gesagt werden kann. Eine von diesen Stellen jedoch hat eine allgemeinere Bedeutung. Für diejenigen nämlich, welche einmal die Beiheiligung am Staat für eine Pflicht des Einzelnen hielten, musste alsbald die Frage entstehen, wie sich der Gesetzgeber in dem bestimm- ten Staale zu den beiden grossen Classen zu verhalten habe, deren Entstehung wir oben als den gesellschaftlichen Inhalt der griechischen Geschichte bezeichnet haben. Und hier waren nur zwei Fälle möglich. Entweder musste man dabei von dem Ge- sichtspunkt ausgehen, dass die höhere Classe durch das höhere Maass von geistigen und wirthschafllichen Gütern, das sie ja doch am Ende besass, die vorzugsweise berechtigte sei, oder von dem fast entgegengeselzten, dass die niedere Classe nach dem Princip der Freiheit durchaus als eben so hoch berechtigt im Staate angesehen werden müsse. Oder um die Sache unsern Gedanken und Ausdrücken näher zu bringen, es musste bei der damaligen Lage der Dinge der Gegensatz der conservativen und der de- mokratischen Partei im Volke sich in der staatlichen Literatur wiederholen; es musste unter den Schriftstellern, die nicht alle Verfassung verwarfen wie die eben angeführte Richtung, eine conservalive und eine demokratische Richtung geben. Das lag in der Natur der Sache, und in der That finden wir die Bestätigung davon beim Aristoteles, freilich in seiner aphoristischen und beiläufigen Weise, so dass wir, die Thatsache selbst anerkennend, doch im Grunde etwas Genaueres darüber nicht hinzustellen vermögen. Nachdem nämlich Aristoteles im B. III. C. VII. die Frage hin und her gewendet hat, ob diejenigen Elemente des persön- lichen Lebens, welche die Einzelnen zu ausgezeichneteren Men- schen machen, die Gerechtigkeit, die Tapferkeit, die Tugend u. s. w.,