176 Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechep ist eben der Grund, wesshalb Rau mit Recht bemerkt, dass dasjenige, was derselben angehört, sich nur durch Vergleichung mehrerer Stellen mühsam ausmitteln lässt, deren wörtlicher Wider- spruch sich nicht anders beseitigen lasse, als wenn man annimmt, Aristofeles habe bald den üblichen engeren, bald den wissen- schaftlich weiteren Sinn des Wortes gebraucht, was auch Schlosser in seiner Uebersetzung der Politik annimmt !). Es folgt aber vielmehr aus dem Obigen, wie uns scheint, klar genug, dass sich ein solcher Begriff eben überhaupt nicht ausmitieln lässt; denn es ist weder die oixovowxn noch die xonuazıorıxn ein volkswirthschaftlicher, sondern es sind beides gesellschaft- liche Begriffe, und die Unklarheit entsteht nicht aus ihrem Sinne, sondern aus dem Versuche, auf wirthschaftlichem Wege zu er- klären, was der Gesellschaftslehre angehört. Dieses nun wird über diesen Punkt genügen. Die Frage aber, welche zu unserem eigentlichen Gegenstand hinüberführt, ist nun die, wie denn Aristoteles selbst dazu ge- kommen sei, dennoch, wie es ganz unzweifelhaft vorliegt, die xonueriorin in wesentlich wirthschaftlichem Sinne aufzufassen. Und um dies zu erklären, müssen wir noch einen weiteren Satz herbeiziehen. | Allenthalben nämlich, wo der Unterschied der Classen und Stände nicht auf eine religiöse — oder sagen wir lieber geoffen- barte Grundlage zurückgeführt, und damit dem Einzelnen über- haupt als unerreichbar hingestellt ist, da finden wir die zweite grosse gesellschaftliche Thatsache, dass der gewerbliche Besilz allmählig mit dem Grundbesitz sich auf irgend eine Weise ver- schmilzt, und dass alsdann langsam oft, immer aber unvermeidlich, ein Zeitpunkt eintrilt, in welchem nicht mehr der Grundbesitz, sondern der Besilz als solcher zur Bedingung der gesellschaft- lichen Stellung wird. Sowie dies geschieht, so ist es dann natürlich auch der Wissenschaft nicht mehr möglich, bei dem Unterschied zwischen Grundbesitz und gewerblichem Capital stehen zu bleiben, und von diesen beiden Grundlagen aus das Gebäude der Volkswirthschaftslehre zu erbauen, sondern es muss 1) Rau Ansichten, p. 10, 11. Schlosser Uebersetzung I. $. 54.