württembergische Agrarverhältnisse. 213 Oberbayern 121,841 Dienstboten haben, so sind wir dadurch in den Stand gesetzt, tiefe Blicke zu thun nicht allein in die rein wirthschaftlichen Zustände und in die Ursachen, welche sie ver- ändern, sondern auch in die gesellschaftliche Lage des Landvolks. Uebrigens kann diese Nachweisung nicht einmal viel Mühe machen, und gewiss liegen schon Erhebungen vor, welche nur veröffent- licht zu werden brauchten. Sehr zu bedauern ist ferner der Mangel einer Armensta- tistik aus den einzelnen Aemtern, mit Ausscheidung der ganz oder theilweise Arbeitsfähigen und Unfähigen, ferner der ständig und der vorübergehend Unterstützten und der nur vom Schulgeld Befreiten. Ich weis recht wohl, dass ein ganz zutreffendes Urtheil über den Grad der Armuth daraus nicht geschöpft werden kann; denn die eine Gemeinde hält und behandelt eine Person als arm, die in andern Gemeinden noch sich selbst überlassen würde. Aber zu enibehren ist desshalb doch eine derartige Nachweisung nicht. Endlich würde auch in Beziehung auf Kenntniss der Zustände ‘in unsern vorherrschend landwirthschafllichen Gemeinden eine neuere Nachweisung über die Zahl der Todtigebornen und über die Sterblichkeit auf den verschiedenen Altersstufen, die wir bis jetzt nur aus den Jahren 1812—1822, aber nicht später be- sitzen !), ferner eine Angabe über die Militärdiensttauglichkeit 1) Aus der Zahl der Todtgeborenen und der Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahr lässt sich, wenn nicht besondere climatische Einflüsse eine Abweichung von dem mittleren Verhältniss erklären, wie diess z.B. bei den württemberg. Donauämtern der Fall zu sein scheint, allerdings sehr viel auf den ökonomischen Gesammtzustand der Bevölkerung schliessen. Um so wünschenswerther wäre eine neuere Nachweisung ; denn die ältere aus den Jahren 1812 bis 18223 muss in Beziehung auf die Genauigkeit der Beobach- tung nothwendig Bedenken erregen. Darnach nämlich soll im Amt Ravens- burg das Verhältniss der Todtgebornen zu den Geburten überhaupt 1 zu 55 sein, in Tettnang 1 zu 74, in Wangen 1zu 51, in Leutkirch 1 zu 48, wäh- rend das Verhältniss im Amt Waiblingen 1 zu 18,5, in Schorndorf und Amt Stuttgart 1 zu 19,2, das durchschnittliche des ganzen Landes 1 zu 26 sein soll. Wäre die Sache richtig, so wäre der Gegensatz ausserordentlich auf- fallend. Aber wahrscheinlich werden neuere Beobachtungen andere Ergeb- nisse liefern und beweisen, dass die älteren Aufnahmen ungenau gemacht worden sind, was bei der dort herrschenden Vereinödung der Bauernhöfe