württembergische Agrarverhältnisse, 231 Oberndorf um 38 Prozent wuchs. Dort hat also die Gebunden- heit des Besitzes wie seine Verkleinerung verhindert so auch eine allzustarke Vermehrung der Bevölkerung. Hier war im Allgemeinen Freiheit; weder eine gesetzliche Schranke, noch eine durchgreifende Sitte hat sich neuen Ansiedlungen entgegen- gestellt, und die Bevölkerung hat von dieser Freiheit reichlichen, nur zu reichlichen Gebrauch gemacht. Dafür ist aber auch dort der ökonomische Zustand im Ganzen gut, zum Theil sehr be- friedigend, hier, wie aus den vorhergehenden Angaben über Gantenzahl und Vichstand hervorgeht, im Ganzen gering und leider im Sinken begriffen. Will man nun jene Bezirke deshalb beklagen, Jass sie keine Freiheit gehabt haben, oder diese wegen dieses Besitzes preisen? Kein Mensch, der für persönliche Selbstsländigkeit nur etwas Sinn hat, wird diese Freiheit der Niederlassung und des Verkehrs nicht für etwas Herrliches achten. Aber, wie schon oben gesagt, sie erfordert die grosse Tugend der Selbstbeherrschung und sitllich kräftiger Besonnenheit. Wo diese fehlt, da ist die Freiheit kein Glück, die Schranke kein Unglück, sondern im Gegentheil die Gesetzgebung verdient Lob, wenn sie der menschlichen Unbesonnenheit und socialen Schlaff- heit zu Hülfe kommt. Wir haben bis jetzt die beiden entgegengeselzten Agrar- systeme, die wir im Lande haben, in zwei sie begleitenden Thatsachen betrachtet und es hal sich dabei das merkwürdige Resultat ergeben, erstlich, dass die Gegenden mit gröüsserem und geschlossenem Besitz die gegenwärlige Nothzeit verhältnissmässig leicht überstehen, während bei den Distrikten entgegengeselzter Art der ökonomische Druck unverkennbar schwer ist und zum Theil alles Maass übersleigt, zweitens, dass jene Gebiete an dem wichtigsten Theil des landwirthschaftlichen Betriebskapilals, dem Viehstand, nicht nur viel reicher sind, sondern auch, dass sie weit stärkere Fortschrilie darin gemacht haben, woraus sich mit höchster Wahrscheinlichkeit der Schluss ziehen lässt, dass sie auch in der landwirthschaftlichen Produktion weiter vorangekom- men sind als diese. Hier ist indess der Beweis für die Vortheile, welchen eine bestimmte, die Freiheit beschränkende Ordnung der Agrarverhält-