270 Arbeiterverhältnisse. Winter mit Kost 6—15 kr. (Leipa, Benatek, Nachod, Sobotka, Starkstadt, Wildschütz — Neustadtl, Warnsdorf) ; ohne Kost 10—20 kr. (Nimburg, War- tenberg, Benatek, Nachod, Königinhof — Gabel, Karbitz, Militschower, Neu- stadt). Ueber den gemeinen Taglohn bringt der Bericht folgende Angaben: für Männer mit Kost beträgt er 10—30 kr. (Adlerkostoletz, Liboch — Haida, Kreibitz) ohne Kost 14—48 kr. (Wegstädtl— Haida), für Weiber nebst Kost 7—22 kr. (Mergthal— Hohenelbe) ohne Kost 10— 30 kr. (Wartenberg — Georgswalde, Leipa). Der Durchschnittssatz des gemeinen Tag- lohns ohne Kost im Kammerbezirke ist somit bei Männern 24,82 kr., bei Weibern 18,56 kr. Die jährlichen Dienstbotenlöhne für männliche Dienstboten zu häuslichen Arbeiten stellen sich zu 20—80 fl. nebst Kost, Wohnung und Wäsche (Königinhof—Reichenberg), für weibliche zu 8—40 fl. (Sobotka— Reichenberg, Leipa, Nixdorf u. s. w.), für männl. Dienstboten zu landwirthschaftlichen Arbeiten auf 15—78 fl., (Gradlitz — Kreibitz), für weibliche auf 8—40 fl. (Gradlitz — Schluckenau, Zwickau). Nach den durchschnittlichen Sätzen übersteigt der jährliche Lohnver- dienst männlicher Arbeiter bei folgenden Beschäftigungen den Betrag von 200 fl.: bei der Buch- und Steindruckerei 260,6 fl., bei der Schafwollen- druckerei 258,15 fl., bei der Baumwolldruckerei 217 fl., bei dem Maschi- nenbau 212,8 fl., bei der Weberkammfabrikation 211 fl., bei der Kratzen- fabrikation 208,3 fl., bei der Schieferdeckerei 203,86 f., (wegen Unterbrechung der Arbeit bei letzterer Beschäftigung sind 100 Tage nur nach dem gemei- nen Taglohne berechnet). Am niedrigsten d. i. unter 100 fl. ist der mittlere jährliche Arbeiterverdienst bei den Strumpfwebern 98,1 fl., den Siebboden- machern 92,5 fl., den Filz- und Tuchschuhmachern 92,5 fl., den Blattbindera 90,8 fl., den Baumwollwebern 90,75 fl., den Bandwebern 87,5 fl., den Beu- teltuchmachern, 85 fl., den Leinwebern 80,95 fl., den Papiermachearbeitern 75 fl., den Edelsteinschleifern 75 fl. Der mittlere Jahresverdienst weiblicher Arbeiter ist am höchsten d. i. über 100 fl.: bei der Weberkammfabrikation 150 fl., in Leinenmaschinenspinnereien 101,9 fl., bei der Glasquincailleriefa- brikation 101,85 fl., bei der Schafwollweberei 101,70 fl.; am niedrigsten d. i. unter 50 fl.: bei der Bauwollweberei 40,1 fl., bei Papiermache- arbeiten 35 fl., bei der Leinenhandspinnerei 15,6 fl. Der mittlere Jahres- lohn der Kinder ist am höchsten d. i. über 60 fl.: in den Kratzenfabriken 87,5 fl., bei der Glasquincailleriefabrikation 78,75 fl., in Baumwollspinne- reien 63,5 fl.; am niedrigsten d. i. unter 30 fl.: bei der Strumpfweberei 27,5 fl., bei der Leinweberei 22,8 fl. Die Anstalten des Kammerbezirkes zur Unterstützung der Ar- beiter in Fällen der Krankheit, Arbeitslosigkeit u. s. w., über die der Be- richt am Schlusse Mittheilungen gibt, lassen noch sehr viel zu wünschen übrig. Ungeachtet sechsjähriger Bemühungen und der Bevorwortung seitens der Kammer ist es nach der Versicherung des Berichtes noch nicht einmal