276 Die amtliche Statistik rial-Referenten als Vorstand das „statistische Bureau des Ministeriums des Innern“ errichtet, welches rücksichtlich der Ausführung aller currenten sta- tistischen Arbeiten mit allen Unter - und Mittelbehörden unmittelbar verkehrt, während die Anordnung neuer Kategorieen von Arbeiten und die Erlassung der deshalb den Behörden zu ertheilenden allgemeinen Anweisungen durch das Ministerium des Innern und beziehentlich auf dessen Antrag durch die andern betheiligten Ministerien zu geschehen hat, Die Oberleitung des Bureaus ruht dermalen in den Händen des Geh. Rath Dr. Weinlig, der als Vorstand der Il. Abtheilung im Ministerium des Innern, wohin das statistische Bureau ressortirt, zugleich der natürliche Vor- stand des letztern ist. In Behinderung dessen geht jene obere Leitung auf Regierungs -Rath Stelzner über. Der unmittelbare Chef des statistischen Bureaus selbst ist zur Zeit der Ministerial-Secretair Dr. Engel, welchem die eigentliche Ausführung aller Arbeiten, Entwerfung der Pläne und Tabellen, die Einrichtung und Ueberwachung des geschäftlichen Mechanismus, die Ver- arbeituug und Nutzbarmachung der gewonnenen Resultate u. s. w. obliegt. Der Normaletat des übrigen Personals ist: 1 Registrator, 2 Controleure, 11 Expedienten, 1 Zeichner und 1 Aufwärter. Bei den sehr umfänglichen oft sehr rasch zu bewältigenden Arbeiten ist dieser Etat noch immer als ein zu schwacher befunden worden und es haben deshalb eine wechselnde Zahl von Diätisten noch angestellt werden müssen, so dass sich in diesem Augen- blick die Summe aller im statistischen Bureau thätigen Personen einschliesslich des Bureauchefs auf 21 erstreckt. Mit Ausnahme dieses letzteren und des Registrators sind die Arbeiter des Bureaus nicht Staatsdiener. Liegt darin zwar eine Ungleichheit gegen das Arbeitspersonal der übrigen Ministerien, so beruht aber gerade darauf die Aufrechthaltung einer strengen Disciplin namentlich der Arbeitsausführung. Sorgfalt und Genauigkeit sind die uner- lässlichsten Bedingungen zu jeder statistischen Arbeit, sie schlafen aber bekanntlich sehr leicht ein, sobald die Stellung eine absolut gesicherte oder doch der Wechsel derselben für den Arbeitgeber (um diesen Ausdruck zu gebrauchen) mit grossen Weitläufigkeiten verknüpft ist. Die Möglichkeit der sofortigen Entlassung bei betroffener leichtsinniger Fälschung eines Zahlen- resultats sichert, bei solidarischer Verantwortlichkeit aller an einer Arbeit Be- theiligten mehr gegen dergleichen Fahrlässigkeiten (welche geradezu der Ruin eines statistischen Bureaus sind, indem sie sein Selbstvertrauen untergraben) als alle sonstigen Mittel. Die strenge Durchführung dieses Princips setzt zwar eine stete strenge Controle voraus, allein diese kann weniger eine äusser- liche sein, sie muss vielmehr dadurch geübt werden, dass alle Arbeiten eine innere Controle in sich tragen. Jetzs nachdem das statistische Bureau schon 26 Monate an den Staat übergegangen und mit dem Ministerium des Innern verbunden ist, wird es wohl nicht mehr zu früh sein einen prüfenden Blick auf die Thätigkeit des Bu- reaus zu werfen um danach den Erfolg der Verwaltung der amtlichen Statistik durch die Staatsregierung zu beurtheilen. Es sind binnen dieser Zeit durch