282 .Die amtliche Statistik und der das Ministerium des Innern speciell angehenden gehört zur Auf- gabe des gedachten Bureaus. \ In einem solchen wohlgegliederten Organismus bewegt sich die Statistik -in Belgien, in einem Lande, das auch in dieser Beziehung, wie in so vielen ‘andern ein wahrer Musterstaat ist. Nicht die Grösse dieses Landes ist .es, welche ihm gestattete, der genauen Erforschung seiner physischen, mate- ‚riellen ,„ intellectuellen und moralischen Kräfte so viel Geld und Zeit zuzu- wenden, sondern die Wichtigkeit der Sache selbst liess ein Land von nur etwas mehr als 4 Millionen Menschen nicht vor der Ausgabe von nahe 700,000 Franken für die genaue Erhebung einer Bevölkerungs- und einer Ackerbau- und Industrie-Statistik zurückschrecken, Weit jedoch davon entfernt, die der Statistik zugewandten Summen eines ‘Landes als den Maasstab ihrer Leistungen betrachten zu wollen, muss der Ver- fasser dieser Zeilen versichern, dass die richtige Organisation der Statistik in Belgien keineswegs die Ausgabe für die letztere wesentlich erhöht. Es möchte nicht schwer zu beweisen sein, dass im Königreich Sachsen sicher bei den vielen Behörden, welche statistische Nachrichten zusammenstellen und bald bier bald da veröffentlichen oder auch nicht veröffentlichen lassen, mehr Kräfte für dergleichen Arbeiten aufgebraucht werden, als in Belgien, wo jede dieser einzelnen Arbeiten nach einem richtigen Princip unternommen und nach einem einheitlichen Ziele geleitet wird. Die Angaben und Nach- richten der verschiedenen Behörden sind dort miteinander zu verbinden, sie halten z. B: in Betreff der‘ physischen und andern Eigenschaften der Indivi- duen gleiche Kategorieen inne, aber selbst auch eine solche Uebereinstimmung fehlt in Sachsen gänzlich, von dem Ucbelstand zu schweigen, dass, wenn man die Beschaffenheit der Unterlagen prüft, aus welchen diese oder jene Nachrichten gewonnen worden sind, der Kunst zu vermuthen dabei oft ein entsetzlich weiter Spielraum gelassen worden ist, Wenn darum in Sachsen die amtliche Statistik zur Blüthe gelangen, wenn sie ihren Nutzen für die Regierung und das Volk in erhöhterem Maasse darlegen soll (und das kann sie), so muss sie gleichfalls und ähnlich wie in Belgien organisirt werden. Es muss vor Allen ein officielles Organ vor- handen sein, welches vollständige Kenntniss über das bei jeder einzelnen Behörde vorhandene und regelmässig beschafft werdende, der statistischen Benutzung fähige Material hat, ein Organ, welches allen Einzelerhebungen ein gemeinschaftliches Princip unterlegt und sie nach einem gemeinsamen Mittelpunct leitet, ein Organ, welches die verschiedenen zur Zeit so zusam- menhanglosen, grösseren 'und kleineren Veröffentlichungen überwacht und ebenfalls centralisirt, ein Organ, dem die Verpflichtung obliegt, alljährlich das numerische Resume über die Zustände des Landes in allen seinen Theilen und Beziehungen der ‚Staatsregierung vorzulegen. Dazu bedarf es eben nur einer Centralcommission, gebildet aus einigen wenigen höheren Beamten der verschiedenen Ministerialdepartements, der +in gut geleitetes statistisches Bureau zur Seite steht. Es ist selbst unnöthig,