399 Betrachtungen Solchen Zuständen gegenüber giebt es nur einen Weg zur Besserung: zu verhindern, dass die Arbeiterfamilien in den Sumpf: der entsittlichenden Dürfligkeit gerathen. Von dieser Ansicht aus liegt es im eigensten Interesse der Arbeiter selbst, dass sie abgehalten werden, von ihrer Freiheit einen Gebrauch machen, der zu ihrem Verderben ausschlägt; wenn ihnen nicht gestattet wird, sich selbstständig niederzulassen und auf eigene Gefahr Beschäftigung zu suchen, bevor sie die Bedingungen der Selbstständigkeit erfüllt und die Kraft zur Be- stehung von Gefahren erlangt haben. VI. Bemerkungen über das Recht eine Familie zu gründen. Bestimmungen, durch welche die Wahl des Aufenthaltsortes an Bedingungen geknüpft und der Willkür des Einzelnen eine Schranke gesetzt wird, sind unausführbar, oder verfehlen ihren eigentlichen Zweck, wenn nicht Anordnungen zur Verhütung leichtsinniger Ehen damit in Verbindung stehen. Einmal ist die Zahl der neu anziehenden Personen gegen die durch Geburten bewirkte Vermehrung der Einwohnerzahl in den meisten Orten nicht erheblich. Bei dem Versuche die Zu- nahme der Bevölkerung im Gleichgewicht mit den Fortschritten der Bildung und des Kapilales zu erhalten, würde man daher gerade den wichtigsten Punkt vernachlässigen. Zweitens werden die Bestimmungen, welche die Erwer- bung einer anderweiten Heimatlı erschweren, leicht zu einer Last für die Gemeinden, statt sie vor einer solchen zu bewahren, wenn die in andern Orten dienstsuchende ledige Jugend im spä- teren Alter mit Familie in ihre Heimath zurück verwiesen wird. Endlich bleibt ein grosser Theil der arbeitenden Klassen in seinem Geburtsorte und es tritt auch in der Art und Weise, Dienste zu suchen, für eine stets wachsende Zahl der Arbeiter mit dem zunehmenden Alter keine erhebliche Veränderung ein. Dieselben finden von früher Jugend auf in einer Fabrik oder auf den benachbarten Gütern ziemlich regelmässige Beschäftigung, ohne jemals in ein dauerndes, auf längere Zeit vertragsmässig festge- stelltes Dienstverhältniss zu treten.