326 Betrachtungen Dass unter einer solchen Entwickelung der Zustände nur diejenigen leiden, welche zu einer leichtsinnigen Ehe geschritten sind, kann und wird Niemand behaupten. Zunächst verkümmern die Kinder dabei; in der zartesten Jugend wegen des Mangels an Pflege, in späterem Alter wegen des Missbrauchs ihrer Kräfte zum Erwerb. Alle Versuche, welche man gemacht hat, und in denen noch viele Kräfte verschwendet werden, das Loos der unglücklichen Kinder durch äussere Hilfsmittel zu verbessern, — wie durch Kleinkinderbewahranstalten, unentgeldlichen Schulunterricht, Sonn- tagsschulen, Reitungshäuser u. dgl. — müssen sich als ohnmächtig erweisen, da sie die Wurzel des Uebels nicht berühren, da sie das Familienleben nicht auf gesunde Grundlagen zurück- führen. Leicht können solche wohlgemeinte Maassregeln und An- stalten, ähnlich wie die im vorigen Jahrhundert angelegten Findel- häuser, unerwartete und selbst traurige Folgen nach sich ziehen. Nicht minder weitgreifend ist der Umstand, dass die Eltern, welche ihre Kinder darben sehen, und nicht im Stande sind, ihnen die Pflege und Theilnahme zu widmen, wie ihr natürliches Gefühl das zugleich als ihr Recht und als ihre Pflicht bezeichnet, nur zu leicht bitteren Hass gegen die ganze menschliche Gesell- schaft und namentlich gegen diejenigen einsaugen, welche ihnen oft sehr irriger Weise als die Ursache ihres gestörten Familien- lebens erscheinen. In ihrem eigenen Thun oder in dem Ver- schulden früherer Jahre die Ursache ihres Unglücks zu suchen und zu finden, sind die wenigsten Menschen stark genug. Be- sonders schwer wird es, anzuerkennen, dass ein vielleicht an sich eingeräumites Vergehen, ohne Verschulden Anderer die Folgen haben könne und dürfe, uns in der Ausübung heiliger Pflichten werbebefugniss, Berlin 1841, Seite 392 bis 407, gegebene, ebenso klare als lebendige und eindringliche Schilderung der Zustände, in welche zu ver- sinken die Fabrikarbeiter nur zu häufig das Unglück haben. Die daselbst allgemein gehaltene Darstellung möchte zunächst vielleicht auf französische und englische Verhältnisse bezogen werden, gilt indess, wie der Verfasser durch eigene Beobachtungen sich hat überzeugen müssen, ebensowohl für unser deutsches Vaterland, in Schlesien, Sachsen, Berlin, wie am Rhein und an der Donau.