830 Betrachtungen Freiheit und jede Erschwerung leichtsinniger Ehen nur zu einem grössern Sittenverderb — nämlich zur Vermehrung der wilden Ehen und unehelichen Geburten führen werde, ist sicherlich unbegründet, sobald es nur offenbar ist, dass die getroffenen Maassregeln die Erreichung dieses Zieles und nicht die Unter- drückung der arbeitenden Classen bezwecken. . Diese können sich der Anerkennung der Wahrheit nicht entziehen, dass die Verhütung unzeitiger Ehen in ihrem eigensten Interesse liegt. Werden die Bedingungen für die Gründung einer Familie so ge- stellt, dass ihre Erfüllung jedem besonnenen Manne als durch seine eigene Pflicht geboten erscheint, und jedem ordentlichen und fleissigen Arbeiter in dem angemessenen Lebensalter — etwa im. 27sten bis 30sten Lebensjahre — erreichbar ist, so würden solche Beschränkungen dem Gewissen des Arbeiters keine Entschuldigung und keinen Vorwand für unsittliche Handlungen darbielen. Die Forderungen eines Guthabens in der Sparkasse, eine Betheiligung an den Unterstützungsanstalten für Krankheits- und Sterbefälle, sowie für die Zeit eines höheren Alters, in dem Maass als diese Anstalten Verbreitung gewinnen, sind solche, die nur im Interesse der Selbstständigkeit und Wohlfahrt des Arbeiters gestellt werden. Es ist wohl billig, dass derjenige, welcher die Pflicht über- nehmen will, noch für andere Wesen zu sorgen, zuvor Vorkeh- rung zur Befriedigung der durch ihn selbst veranlassten Bedürf- nisse gelroflen habe: also mindestens für die Mittel zu einem Begräbniss, eine Hilfsquelle für die Zeit seines Alters, und eine Unterstützung für die vermehrte Wahrscheinlichkeit der Krank- heitsfälle. Es ist die natürliche Pflicht jedes verständigen Mannes, nicht eher zur Gründung eines Hausstandes zu schreiten, als bis er einige baare Mittel erübrigt hat, um denselben ordnungsgemäss einrichten und etwaige Unfälle übertragen zu können. Wird nicht die Zahlung einer Abgabe zu einem dem Ar- beiter nicht verständlichen Zweck, sondern die eines Beitrages zu einer für ihn eingerichteten Unterstützungskasse, dazu der Nachweis einer nur für ihn selbst bestimmten Ersparniss ver- langt, so ist wohl zu erwarten, dass der Arbeiter sich der Ueber-