in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 407 ‚Insoweit wäre also eine Vertheuerung ohnehin eingetreten; dieselbe tritt nun mit dem Zollanschlusse allerdings in umfassen- derer Weise ein, zugleich aber auch eine höhere Einnahme als die beabsichtigte (namentlich durch das reichliche Präcipuum), so dass der Ueberschuss u. A. auf die Eisenbahnbauten, die sonst eine grössere Vermehrung der Staatsschulden hervorrufen wür- den, verwendet werden kann, wenn nicht eine partielle Erleich- terung in den directen Steuern für nothwendiger erkannt werden sollie. So ist Kaffee längst ein hauptsächliches Lebensbedürfniss der unteren Volksklassen, so gut wie es die Kartoffeln für dieselben sind, und man kann daher diese Klassen für den höheren Zoll auf Kaffee (und einige andere Artikel) durch Erlass oder Er- mässigung der untersten Sätze der Personalsteuer entschädigen. Die später noch vom Auslande gegen höheren Zoll bezogenen Manufacturwaaren, wie englische Stuffs, Velvels, Tülle oder fran- zösische und schweizerische Seidenwaaren oder andere Fabrikate, wie feinere Glas- und Lederwaaren, kurze Waaren etc., gehören vorzugsweise den Bedürfnissen der reicheren und bemittel- teren Volksklassen an und es wird insoweit eine gerechtere Vertheilung der öffentlichen Lasten durch die künftige Mehr- besteuerung bewirkt werden. Diese Klassen haben um so weniger Ursache, sich über die höheren Zollsätze zu beschweren, als sie sonst nach der ganzen Finanzlage ein höheres Maass von directen Steuern hätten übernehmen müssen, wenn die indirecte Besteue- welche Sätze sich wegen des leichteren Gewichtes im Vergleiche mit den Sätzen des Zollvereinstarifs wie schon oben allgemein bemerkt, um circa 61/3 Procent höher stellen. Für den Zollverein ist durch den September-Vertrag der Zoll für Kaffee . von 6!/2 Rthir. auf 5 Rthlr. Tabaksblätter „ya „4 Thee „A ,n » 8 Syrup.. 2 2. 4 5 „2 Wein in Fässern „ 8 » „6, herabgesetzt worden. Schwerlich hätte Preussen, ohne sich einer grossen Verantwortlichkeit gegenüber dem Zollvereine zu unterziehen, den Wünschen Hannovers mehr entgegenkommen können. Der Zoll auf Rohzucker bleibt daher auch 5 Rthlr. Zeitschr. für Staatsw. 1853. 3s Heft. 27