in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 411 Für die schon bisher aus dem Zollvereine bezogenen Waaren ersparen die Consumenten den bisher erlegten Einfuhrzoll. Aber auch für einen grossen Theil der künftigen Mehreinfuhr zahlen sie nicht so viel, als sie bisher beim Bezuge vom Auslande mit Einrechnung der Eingangssteuer bezahlen mussten. Geseizt, der Centner von irgend einer Gattung von Manufacturwaaren wird jetzt aus England franco Hamburg zu 100 Rthir., dagegen aus dem innern Deutschland franco Leipzig nicht unter 109 Rthlr. geliefert, so hat man diese Waare seither aus England bezogen, weil sie mit dem Zolle von 12!/, Rthir. nur 112'/, Rthlr. von dort zu stehen kam, während das deulsche Fabrikat mit dem Zolle 121g Rthlr. gekostet haben würde. Nachher kostet das englische Fabrikat mit 50 Rthir. Zoll 150 Rthir., das deutsche, zollbefreiet, nur 109 Rthir.; letzteres wird also von nun an vor- gezogen und würde auch dann vorgezogen werden, wenn der Eingangszoll auf das englische Fabrikat 12'/, Rihlr. bliebe; in jedem Fall spart der Consument (1121, — 109 -) 3", Rthlr. gegen den bisher für das ausländische Fabrikat bezahlten Preis. Diese Verminderung einer bisherigen Ausgabe der hannoverschen Consumenten erreicht ihre Grenze, wenn die Waare bis zu der Höhe des jetzigen steuervereinsländischen Zollsalzes tieurer in Deutschland als in England producirt wird, und erst wenn der Centner von einem deutschen Fabrikate franco Leipzig 113 Rthlr. kostet, während das englische Fabrikat bisher für 100 + 12! — 1121/, Rihlr. gekauft wurde, entsteht eine Vertheuerung, aber auch nur von !/, Rthir. per Centner, obgleich die Zollerhöhung (50 — 12", -) 37\, Rihlr. per Centner beträgt !). Nun ist aber die bisherige Einfuhr aus dem Zollvereine, für welche der ganze bisherige Einfuhrzoll erspart wird, unweit energischeren Betrieb sich concurrenzfähig machen; eine Preiserniedrigung aber tritt auch in diesem Falle ein. 1) Es ist hier immer nur die jetzige und die spätere Ausgabe des ein- zelnen hannoverschen Consumenten verglichen; vom allgemeinen Standpunkte aus ist der Umstand nicht zu übersehen, dass in dem angenommenen Falle der frühere Preis von 1121/ Rthlr. 121/, Rthir. Finanzzollvertheuerung enthielt, der spätere Preis von 113 Rthir. aber 13 Rthir. Schutzzollvertheuerung ent- halten wird.