434 Studien über würltembergische Agrarverhältnisse. über von der Schwierigkeit und Grösse der Aufgabe ebenso der Tadel verstummen muss wegen eines möglichen Irrthums, wie der Anspruch auf Lob, wenn das vorgeschlagene Mittel als brauchbar erfunden wird. In solchen Dingen tritt alles Persön- liche ganz zurück; nur auf die Sache kommt es an. Wie immer aber auch die Dinge gehen werden, ob auf dem Wege eines natürlichen Entwicklungsprozesses oder mittelst Be- theiligung der öffentlichen Gewalten, die Umbildung unsrer un- haltbar gewordenen bäuerlichen Zustände selbst ist eine Noth- wendigkeit geworden und sie wird, das lässt sich mit grosser Bestimmtheit sagen, bei Fortdauer der gegenwärtigen Gesetzgebung ganz gewiss eintreten. Es ist möglich, dass einige gute Erndten und eine sich daran knüpfende Besserung des Kredits die Ver- änderung verzögern; aber, läuschen wir uns nicht, das ist dann nur ein Aufschub, keine dauernde Hülfe; denn so gewiss die Erndten nicht immer gut seyn, und so gewiss wir nicht immer- fort die friedlichen Zeiten mit verhältnissmässig wenig Lasten für den Staat faben werden, deren das Land sich jetzt noch er- freut, so gewiss werden auch neue Nothzeilen kommen und mit der Wiederkehr und Verstärkung der Ursachen die nach der Lehre der ganzen Geschichte unvermeidlichen Folgen sich geltend machen. Sehen wir nun aber von diesem Heilungsprozess für die- jenigen Distrikte und Gemeinden ab, welche unter der bestehen- den Agrargesetzgebung so tief heruntergekommen sind, so bleibt die Frage, sollen wir: diejenigen Distrikte, welche bis. jetzt an der Hand des Lehenswesens oder auch ohne dieses durch frei- willige Aufrechthaltung des altbäuerlichen Hofsystems sich gute Verhältnisse bewahrt, ferner ebenso diejenigen Gemeinden, welche zwar das System der unbedingten Theilbarkeit ange- wendet, durch eigene verständige Kraft und Haltung aber die übeln Folgen bisher vermieden haben, oder wieder zu bessern Zuständen gekommen sind, sollen wir, sage ich, dieselben der fortwährenden Gefahr, in die sie das System der schrankenlosen Freiheit hineinbringt, ruhig überlassen, oder sollen wir unsre Gesetzgebung selbst ändern und eine neue Schranke gegen den Missbrauch der Freiheit aufrichten?