Revision der völkerrechtlichen Lehre vom Asyle, Von R. Mohl. Citius es errore quam e@ con- fusione oritur veritas. Baco. In jeder Wissenschaft treten von Zeit zu Zeit andere Fragen in den Vordergrund. Theils bringt diess der innere Entwicklungs- gang so mit sich, theils sind es die wechselnden Gestaltungen und Forderungen des äusseren Lebens. Je nachdem dieses oder jenes Interesse vorwiegt, die Leidenschaflen sich mehr in der einen oder andern Richtung geltend machen, werden auch ver- schiedene theorelische Sätze in Anspruch genommen. Nicht sel- ten findet sich dann aber, dass eine Lehre, welche bisher als geordnet und befriedigend erachtet wurde, nur oberflächlich oder theilweise durchdacht und in’s Ganze eingefügt ist, und somit keine befriedigende Auskunft über die vielfachen und scharf formulirten Fragen der Wirklichkeit geben kann. Oder aber sind neue thatsächliche Zustände und Beziehungen entstanden, welche bei der früheren wissenschaftlichen Feststellung noch unbekannt, wenigstens unbedeutend gewesen waren, jelzt aber den Gegenstand ganz oder theilweise unter andere Gesichts- punkte rücken. — In solchen Fällen ist vor Allem die Wis- senschaft aufgefordert, ihrer Seits die Frage einer vollstän- digen Prüfung zu unterwerfen und die Theorie nach bestem Wis- sen und Können, im vollsten Umfange und mit Berücksichtigung der vorliegenden praktischen Verhältnisse auf's Neue festzustellen.