der Polizei. 613 Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates“ die mangelnde Einheit dadurch herzustellen unternahm, dass er die Verhütung der von Menschen ausgehenden Sicherungsstörungen von der Polizei ausschied und der Justiz zutheilte. Obgleich es von Zimmermann entschieden gemissbilligt wird, wenn man bei dieser Veranlassung auf die Zwecke des Staates zurückgeht, so wird doch zu einer befriedigenden und begründeten Einthei- lung der Regierungsthätigkeiten und zu einer darauf gestützten Bestimmung des Wirkungskreises der Polizei jenes Anknüpfen an die Aufgabe der Staatsgewalt im Ganzen nicht zu entbehren sein, Ohne gerade einen sirengen Beweis zu fordern, hat man in unserer Zeit ziemlich allgemein angenommen, dass die Staats- gewalt drei Hauptzwecke zu verfolgen habe, Sicherheit, Wohlstand und Bildung. Diese drei werden auch bei tie- ferem Eindringen in den Gegenstand als richtig erkannt. Die Vervollkommnung und allseitige Ausbildung des menschlichen Wesens ist nur dann möglich, wenn die Menschen in inniger Berührung mit anderen, wenn sie in der Gesellschaft leben. Hie- raus folgt, dass diesem Zusammenleben auch diejenige Einrichtung gegeben werden müsse, welche für diese Ausbildung die günstigste ist; es muss eine Anzahl von Menschen oder vielmehr von Fa- milien, die einen Abschnitt der Erde, ein Land bewohnen, ein selbstständiges und unabhängiges Ganzes bilden, sich einer aus ihrer Mitte herstammenden höheren Gewalt unterordnen und ihre Freiheit soweit beschränken, als es erforderlich ist, damit durch äussere Veranstaltungen die Annäherung an jenes Ziel befördert werden könne. Die Vernunftbestimmung des Staates ist also die der Menschheit, nur auf ein einzelnes Volk bezogen, und inner- halb der Gränzen einer äusseren Einwirkung '). Nun lässt sich Alles, was den Einzelnen vernünftiger Weise wünschenswerth und dem Staate befördernswerth erscheint, als Gut bezeichnen. Die Güter sind theils Zustände und Eigenschaften der Personen, theils sachliche Mittel für diese persönlichen Güter, Sachgüter, 1) Organisation des Sittlichen, Ausbildung einer organisch-sittlichen Per- sönlichkeit etc. sind nur verschiedene Ausdrücke für einen und denselben Hauptgedanken,, der bis auf Platon und Aristoteles zurückzuführen ist, und den auch die heutige Philosophie annimmt.