620 Ueber Begriff und Wesen allgemeinerer Art, z. B. Handelsverträge, Zollwesen, Anlegung von Strassen, Canälen, Häfen, Beförderungen der Schiffahrt u. s. w. umfasst. Einige neuere Schriftsteller haben angefangen, diese aus äusseren Beweggründen gemachte Unterscheidung fallen zu lassen und die gesammte Pflege der Volkswirthschaft der Polizei einzuverleiben, wodurch wenigstens der wichtige Vortheil erreicht wird, dass jene als ein vollständiges Ganzes behandelt und an das System der Volkswirthschaftspflege angeknüpft wird. Um volle Klarheit zu erlangen, ist es am besten, wenn man zuvörderst die Haupizweige des staatlichen Wirkens nach ihren Gegenständen und Zwecken in die oben aufgeführten Gruppen abtheilt, dann aber untersucht, wie die Behörden aın vortheilhaftesten einzu- richten seien, wobei für Volkswirthschaftspflege und Volksbildungs- sorge eigene oberste Landesstellen oder Abtheilungen von sol- chen ( Sectionen u. s. w.) als Bedürfniss erscheinen, bei den Mittel- und Unterbehörden (Bezirksamt, Landgericht u. s. w. ) aber die Verbindung der Schutzpolizei mit einem Theile jener beiden anderen Gruppen als wohl zulässig angesehen werden darf. Die Schutzpolizei verfährt ihrer Bestimmung gemäss in den meisten Fällen kraftvoll, rasch, zwingend, denn die Gefahren, welche sie abwenden soll, sind grossentheils wegen der Schwere des drohenden Uebels oder wegen der Wahrscheinlichkeit seines Eintreffens von wichtiger Art, Bald sind Leben oder Gesundheit gefährdet, bald Verluste an Habe zu fürchten, die bisweilen den Getroffenen wirthschaftllich zu Grunde richten oder Viele in Schaden bringen. Daher verlangt man ein schnell und sicher auf das Ziel gerichtetes nachdrückliches Handeln mit unwider- stehlicher Gewalt. Ganz anders verhält es sich mit der Pflege der Volkswirthschaft und Volksbildung, wo die Bestrebungen der Einzelnen vorausgesetzt, geschont, gelenkt und unterstützt wer- den müssen; Mit Zwang wird oft mehr Schlimmes als "Gutes verursacht, doch kann derselbe auch nicht ganz unterlassen wer- den, z. B. wo der Eine die Anderen in der Verfolgung ihres Vortheiles hindert und dieser zugleich gemeinnützig ist, Die Schutzpolizei ist die Polizei im engeren und eigent- lichen Sinne. Schon seit längerer Zeit haben manche Schrift- steller sie in diesem Sinne genommen, wie einigermassen v. Son-