in Brüssel. 649 geschaffen und unter die Leitung von Morsau de Jonnes gestellt. Es halte den Auftrag, alle Documente über die Gesamnitheit der öconomischen That- sachen im ganzen Lande zu sammeln, und es hat bis jetzt ungefähr 13 Bände über verschiedene Materien: Bevölkerung, Verwaltung, Finanzen, Handel, Ackerbau, Industrie u. s. w. der Oeffentlichkeit übergeben. Als ich — es ist Legoyt, der das Wort hat — im Jahr 1852 an die Stelle Moreaus trat, der seine Rechte auf den Ruhestand geltend machte, drängte sich mir gleich eine Thatsache auf, die schon in den Correspondenzen der Präfecten ange- deutet worden war, dass man nämlich viel zu viele Dinge von den Maires zu wissen verlangte, und dass im Allgemeinen diese Beamten weder Zeit, noch Lust, noch Kenntnisse besassen, um die geforderte Auskunft mit Sorg- falt aufzusuchen und wiederzugeben. Ich glaubte nun, dass es unendlich mehr Gewinn bringen würde, die Bemühungen von Privatpersonen mit denen der Regierungsbeamten zu verbinden, und in Folge dieser Ansicht schlug ich eine neue Einrichtung vor, welche. durch Decret vom 1. Januar 1853 genehmigt ward. In jedem Canton ist eine statistische Commission geschaffen worden, deren Mitglieder der Prüfect ernennt. Sie unterabtheilt sich in Untercom- missionen der Gemeinden. Versuchsweise ist ein Formular, eine Fragenreihe entworfen worden, die den Cantonalcommissionen zugesendet ward. Wir machten den Anfang mit der Anordnung einer agriculturstatistischen Aufnahme und dem vor der Hand. sehr eingeschränkten Verlangen — denn wir behalten uns vor, später weiter zu gehen — nach einiger Auskunft über den Zustand der Industrie. Das Verfahren der Commissionen aber ist folgendes. Jede Untercommission hat das ihr geschickte Formular auszufüllen. Diese Arbeit wird der Cantonalcommission eingesendet, welche. darüber in Verhandlung tritt, indem sie die Hauptverfasser derselben beizieht und diesen ihre Zweifel und Kritiken mittheilt. Nach dieser Prüfung zieht man die Antworten auf die verschiedenen Communalinterrogatorien zusammen, und füllt hbiernach das Cantonalformular aus. Ist diess von der Commission des Cantons geschehen, so wird das ausgefüllte Cantonalformular dem Unterpräfecten vorgelegt, der es einer doppelten Verification unterwirft: zuerst durch die Centralcommis- sion des Arondissements, dann in Beziehung auf das Landwirtbschaftliche durch die Agriculturkammer. Darauf werden alle Cantonalzettel an den Prä- fecten gebracht, der sie einer letzten Prüfung unterzieht, sie recapitulirt und das Ergebniss dem Minister des Innern sendet. Was die neue Einrichtung leisten wird, lässt sich noch nicht sagen: bemerkenswerthe Arbeiten, welche schon eingekommen sind, lassen jedoch Resultate hoffen, so gut sie mit den neu in Anspruch genommenen Mitteln überhaupt erlangt werden können ?). 4) Eine Darstellung und vorläußge Kritik dieser neuen Organisatioa mit Rückblicken auf die älteren Einrichtungen gab Heuschling im Journal des Econom. Nr. 446 (1853) Pp. 858, worauf Legoys erwiederte ehandas.. Nr. 147 (185%, 140. Auch finden wir ange- 42 *