2  Dr.  Hertha  Siemering.

Ausbildung  der  Theologen  erwogen.  Bei  der  zweiten  —  das  beweisen
  verschiedene  Beschlüsse  und  Abmachungen  jüngster  Zeit  im
katholischen  Lager  —  wird  man,  um  Mißhelligkeiten  zu  begegnen,
die  Hoheitsgebiete  der  Jugendpflege-  und  der  Berufsvereine  im
Leben  der  Heranwachsenden  ebenso  sorgfältig  gegeneinander  wie
gegen  die  sonstigen  Erziehungsmächte  abzugrenzen  haben.  Trotz  der
Besonderheiten,  mit  denen  diese  zwei  Teilfragen,  diese  beiden  Ausschnitte
  aus  dem  Komplex  der  neueren  Probleme  unserer  Jugenderziehung
  belastet  sind,  lassen  sie  sich,  wenn  man  ihnen  auf  den
Grund  geht,  auf  die  Formel  „Zwang  und  Freiheit  in  der  Jugendpflege“
  zurückführen,  auf  ein  letztes  Kräftepaar,  das  in  Widerstreit
oder  Harmonie  die  Richtung  der  Entwicklung  schließlich  bestimmen
  muß.

Aus  der  Fülle  und  Mannigfaltigkeit  der  Probleme,  die  die  deutsche
Jugendpflege  heute  bewegen,  will  die  Konferenz  der  Zentralstelle  für
Volkswohlfahrt  nur  diese  wichtigsten  Prinzipienfragen  herausheben.
In  der  Überschrift  des  Programms  wie  in  der  Fassung  seiner  einzelnen
  Themen  erscheinen  sie  in  möglichst  gereinigter  Formel,  befreit
von  dem  Rankenwerke  besonderer  Aufgaben  und  besonderer  Erwägungen,
  das  indessen  naturgemäß  die  Vorträge  und  die  anschließenden
  Erörterungen  durchziehen  und  an  den  Punkten  sichtbar
werden  muß,  wo  beide  die  Praxis  berühren.

Gelegentlich  der  Erörterung  der  militärischen  Vorbereitung  der
Jugend  ist  in  der  Offentlichkeit  vielfach  die  Forderung  erhoben
worden,  die  gesamte  Jugendpflege  pflichtmäßig  zu  machen.  In  den
Kreisen  der  Jugendpfleger  wird  überwiegend  der  Zwang  als  jedenfalls
  mit  der  Jugendvereinsarbeit  unvereinbar  abgelehnt.  Indessen
ist  man  sich  bei  der  Diskussion  erstens  darüber  klar  geworden,  daß
Freiwilligkeit  und  Freundschaft  die  Lebenselemente  der  Jugendvereinsarbeit
  sind,  zweitens  über  die  natürlichen  Grenzen  dieser  Arbeit,
d.  h.  darüber,  daß  der  Jugendverein  als  Erziehungsform  nur  für
die  Oberschicht  der  Jugendlichen  geeignet  ist.  Das  Erziehungsbedürfnis
  der  breiten  unteren  Schichten  kann  durch  den  Jugendverein
nicht  befriedigt  werden.  Es  ergeben  sich  deshalb  die  Fragen,  unter
welchen  Bedingungen  und  in  welchen  Formen  eine  alle  umfassende
und  wohl  für  beide  Geschlechter  obligatorische  Jugendpflege  denkbar
sei  und  welche  Aufgaben  der  freien  Vereinsarbeit  unter  allen  Umständen
zu  verbleiben  hätten.

.In  den  einzelnen  Lagern,  d.  h.  innerhalb  der  verschiedenen  Verbände,
  die  in  der  Jugendpflege  tätig  sind,  ist  die  Diskussion  schon  zu
einer  gewissen  Klärung  gediehen.  Im  ganzen  ist  sie  noch  im  Flusse.
Die  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  hat  die  Absicht,  eine  weitere
Klärung  herbeizuführen  und  der  Offentlichkeit  vom  Stande  des
Meinungsaustauschs  unter  den  Sachverständigen  ein  Bild  zu  geben.
Das  ist  der  Zweck  der  Konferenz.

Aus  dem  bisherigen  Verlaufe  der  Diskussion  sei  hier  das  wichtigste
mitgeteilt.  Die  Erörterung  der  künftigen  Gestaltung  der  deutschen
Jugendpflege  entspringt  aus  verschiedenen  Quellen,  unter  denen
etwa  sechs  als  besonders  bedeutsam  zu  kennzeichnen  sind.  Sie  traten