Einleitung.  5

mancher  Sport.  Es  mag  eingeschaltet  sein,  daß  die  Heeresverwaltung
etwa  in  den  „Erläuterungen  und  Ergänzungen“  zu  den  „Richtlinien
für  die  militärische  Vorbildung  der  älteren  Jahrgänge  der  Jugendabteilungen
  während  des  Kriegszustandes“  ebenso  in  den  Vorträgen
von  Major  Karwiese  und  Hauptmann  Nitschmann  gelegentlich
eines  Belehrungskursus  im  März  1916  dies  sachlich  durchaus  anerkannt
hat.  Aber  so  trefflich  die  Leistungen  der  genannten  und  anderer
ihnen  verwandter  Verbände  sind,  diese  Leistungen  bleiben  heute  auf
eine  im  Vergleiche  zu  der  Gesamtheit  kleine  Zahl  von  Jugendlichen
beschränkt.  Es  würde  für  die  Zukunft  also  darauf  ankommen,  eine  Form
zu  finden,  um  das,  was  die  Turnerschaft  und  ähnliche
Vereine  usw.  treiben.  für  die  gesamte  Jugend  verbindlich
zu  machen.  Die  Jugendpfleger  aus  dem  konfessionellen  Lager
erklären  in  ihrer  Mehrheit,  daß  sie  zwar  die  militärische  Notwendigkeit
  einer  besonderen,  alle  Jugendlichen  umfassenden  „Heeresvorschule“
  nicht  beurteilen  können,  daß  es  aber,  sofern  diese  Notwendigkeit
  durch  Erfahrungen  des  Krieges  für  gegeben  erachtet
werden  müsse,  in  der  Praxis  ohne  Zwang  nicht  gehen  könne.

Über  die  Durchführung  einer  pflichtmäßigen  militärischen  Vorbereitung
  gehen  die  Meinungen  erheblich  auseinander.  Dazu  äußern
sich  gleichfalls  die  konfessionellen  Organisationen,  die  Turn-,  Wanderund
  Sportvereine,  äußern  sich  Fortbildungsschule  und  höhere  Schule.
Die  einen  wünschen  die  militärische  Vorbereitung  der  Jugendpflege
von  heute  etwa  in  der  Weise  anzugliedern,  daß  die  einzelnen  Vereine
die  körperliche  Ausbildung  in  bestimmter,  von  militärischer  Seite
vorzuschreibender  Weise  übernehmen.  Die  Voraussetzung  dafür  wäre,
daß  die  gesamte  männliche  Jugend  von  einem  gewissen  Alter  an  entweder
  genötigt  wird,  sich  einem  von  wenigen  dafür  bestimmten  Vereinen
anzuschließen,  was  zu  einer  Privilegierung  etwa  der  Turn-  und
Sportvereine  führen  würde,  oder  daß  sie  zwar  frei  unter  einer
größeren  Zahl  von  Vereinen  wählen  kann,  einen  aber  unter  allen  Umständen
  wählen  muß.  In  jedem  Falle  müßte  eine  gewisse  militärische
Kontrolle  der  anerkannten  „Zwangsju  zgendvereine.  die  ordnungsmäßige
  Durchführung  der  militärischen  übungen  gewährleisten.  Eine
Kontrolle  aber  verträgt  sich  mit  dem  Wesen  unserer  Jugendvereine
ebensowenig  wie  der  Beitrittszwang.  Raubt  man  ihnen  die  Basis
der  Freundschaft  und  Freiwilligkeit,  so  muß  das  Beste  dieser  Arbeit
zugrunde  gehen.  Das  ist  in  den  letzten  zwei  Jahren  von  erfahrenen
Jugendpflegern  wieder  und  wieder  ausgesprochen  worden.  Sie
neigen  deshalb  überwiegend  der  Forderung  einer  rein  militärischen
Einrichtung  zu,  die  außerhalb  der  Jugendpflege  zu  stehen  und  ihr
Arbeitsfeld  scharf  gegen  diese  abzugrenzen  hätte.  Sache  der  „Grenzregulierung“
  wäre  auch  die  Festlegung  des  Ubungsprogramms,  womöglich
  im  voraus  für  mehrere  Monate.  Die  Sonntage  sollten  sämtlich
  oder  doch  ihrer  Mehrzahl  nach  der  freien  Jugendpflege  verbleiben,
  während  für  die  militärischen  übungen  ein  Wochenvor-  oder
nachmittag  freizugeben  wäre.  Damit  ist  auf  der  ganzen  Linie  die
Forderung  des  „freien  Spielnachmittages“  aufgenommen.  Gewünscht
wird  weiter,  das  Ausbildungspersonal  nicht  ausschließlich  dem  Stande