6  Dr.  Hertha  Siemering.

der  Unteroffiziere  zu  entnehmen,  sondern  die  tiefere  pädagogische
Einsicht  des  Offizierkorps  auch  für  die  Zwecke  der  militärischen  Vorbereitung
  zu  nutzen.

Nach  dem,  was  von  den  Plänen  der  Heeresverwaltung  bisher  in
die  Offentlichkeit  gedrungen  ist,  ist  mit  ziemlicher  Sicherheit  anzunehmen,
  daß  sie  die  jungen  Leute  jedenfalls  nicht  vor  dem  Beginne
des  landsturmpflichtigen  Alters  einer  eigentlich  militärischen  Schulung
unterwerfen  will.  Die  gedachte  Grenzregulierung  hätte  alsdann
zwischen  „Heeresvorschule“  einerseits  und  den  Veranstaltungen  für
ältere  Vereinsmitglieder  andererseits  stattzufinden.  Diese  Vorschulung
würde  sich  auf  eine  bestimmte,  nicht  sehr  große  Zahl  von  Übungstagen
  jährlich  beschränken.  Die  körperliche  Ausbildung  der  Jahrgänge
  von  14—17  in  freier  jugendlicher  Weise,  durchaus  dem  Geiste
der  Jugendpflege  entsprechend,  soll  vorläufigem  Vernehmen  nach  den
Jugendvereinen,  der  Fortbildungsschule,  der  höheren  Schule  übertragen
  werden.  Bei  Bevorzugung  der  Schulen  oder  bei  völliger
Gleichstellung  aller  Bewerber  könnte  so  vielleicht  ein  Ausweg  aus  den
oben  erörterten  Schwierigkeiten  gefunden  werden.  Es  bliebe
jedoch  im  zweiten  Falle  dem  Jugendlichen  die  Wahl  zwischen
Schule  und  Jugendverein.  Für  diese  Vorschläge  der  Heeresverwaltung
  sind  wohl  Erwägungen  finanzieller  Natur,  auch
die  Schwierigkeit,  das  geeignete  Ausbildungspersonal  in  genügender
Babl  bereitzustellen,  mitbestimmend  gewesen.  Die  gleichen  Schwierigeiten
  wie  für  die  Heeresverwaltung  bestehen  natürlich  auch  für  die
anderen  genannten  Stellen.

Die  jüngere  Diskussion  der  militärischen  Vorbereitung  der
Jugend  befaßt  sich  also  vor  allem  mit  ihrer  Organisation.  Wo  man
über  die  Art  der  vorzuschreibenden  Übungen  redet,  da  begibt  man
sich  vielfach  in  das  weitere  Gebiet  der  körperlichen  Ausbildung  überhaupt,
  wobei  gelegentlich  auch  des  weiblichen  Geschlechts  gedacht
wird.  Über  Art,  Form  und  Maß  der  zu  fordernden  körperlichen
Übungen  gehen  die  Meinungen  erheblich  auseinander.  Aber  man
erkennt  allgemein  an,  daß  solche  Uübungen  nur  dann  allen  zugute
kommen  können,  wenn  sie  für  alle  verbindlich  sind.  In  diesem
Punkte  hat  der  Zwang  gesiegt.

Die  Frage  nach  der  geeigneten  Form  einer  obligatorischen
Jugendpflege  ist,  in  gewissen  Grenzen  wenigstens,  durch  die
Erfahrungen  mancher  Kriegstagesheime  und  in  der  Hamburgischen
  Jugendpflege  während  des  Krieges  grundsätzlich
gelöst.  Vielfach  hat  man  mit  den  Veranstaltungen  der  Kriegsjugendpflege
  zum  erstenmal  Jugendliche  erfaßt,  die  ihrer  sozialen
Natur,  ihrer  gesellschaftlichen  Veranlagung  nach  —  so  etwa  mag  man
ziemlich  unbestimmt  alles  das  umschreiben,  was  sie  den  sonstigen  Einrichtungen
  der  Jugendpflege  fernbleiben  läßt—mit  der  Jugendvereinsarbeit
  von  selbst  niemals  in  Berührung  gekommen  wären.  Es  hat
sich  gezeigt,  daß  eine  gewisse  äußere  Nötigung  unter  bestimmten  Voraussetzungen
  zweckmäßig  ist,  um  die  Erzieherarbeit  an  den  Heranwachsenden
  über  den  Kreis  der  Jugendvereinsmitglieder  auszudehnen.
  In  unserm  Schulbeispiele  bestand  diese  Nötigung  in  Ge-