Einleitung.  11

dem  kräftigen  Leben  dieser  kleinen  Welt  in  Beziehung  stehen,  bei  uns
besondere  Sympathien  finden.

Auch  die  Konferenz  der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  will  versuchen,
  in  das  Gewirr  der  Vorschläge  und  Meinungsäußerungen  eine
gewisse  Ordnung  zu  bringen.  Sie  will  das  Gemeinsame  zusammenfassen
  und  dazu  beitragen,  daß  das  Unvereinbare  in  seinem  Wesen
erkannt  wird.  Deshalb  beherrschen  die  zwei  Prinzipien  Zwang  und
Freiwilligkeit,  denen  als  dritte  Erziehungsmacht  die  Selbstbestimmung
  hinzugefügt  wird,  das  Programm.  Denn  auf  die  Frage  nach
den  Anteilen,  die  ihnen  in  der  Erziehung  der  Heranwachsenden  zuzuweisen
  sind,  spitzt  sich  die  Erörterung  über  diese  Dinge  mehr  und
mehr  zu.  Sie  erhebt  sich  bei  diesen  Punkten  über  die  Teilfragen,
*  denen  sie  ausging,  sie  sucht  die  Gesamtheit  der  Probleme  zu  umpannen.


Die  Frage  des  sogenannten  Jugendschutzes,  deren  Lösung  den
Unterbau  für  das  Ganze  zu  geben  hätte,  ist  in  die  anschließende
„Siebente  Jugendpflegekonferenz“  verwiesen.  1)  Die  Hauptkonferenz
beginnt  mit  einer  grundsätzlichen  pädagogischen  Erörterung  über
Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.
Sie  wird  weiter  zu  untersuchen  haben,  wieviel  von  sittlicher  Einwirkung,
  körperlicher  Ausbildung  und  hausmütterlicher  Schulung  in
pflichtmäßigen  Formen  gewährt  werden  muß,  damit  alle  Heranwachsenden
  eine  gewisse  Erziehung  genießen,  was  nach  praktischen
pädagogischen  Erfahrungen  in  solchen  Formen  geleistet  werden  kann
und  wie  diese  Formen  beschaffen  sein  müßten,  um  wirksam  zu  sein.
Es  ist  weiter  zu  erörtern,  welche  Aufgaben  alsdann  den  freien  Vereinen
  dauernd  verbleiben,  welche  ihnen  verbleiben  müssen,  weil  sie
von  obligatorischen  Einrichtungen  nicht  gelöst  werden  können.
Schließlich  wird  festzustellen  sein,  in  wie  weit  als  letzter  Stein  die
Jugendbewegung  und  mit  ihr  das  Selbstbestimmungsrecht  der
Jugend  sich  dem  Bau  der  künftigen  Jugenderziehung  einfügen
kann.)

1)  Vgl.  den  Bericht  über  die  Verhandlungen  im  „Ratgeber  für  Jugendvereinigungen“,
  X.  Jahrg.  S.  189  ff.,  Berlin  1916,  Carl  Heymanns  Verlag.

2)  Die  in  dem  Aufsatze  behandelten  Fragen  sind  ausführlicher  in  einer  anderen
Arbeit  der  Verfasserin:  „Fortschritte  der  deutschen  Jugendpflege  von  1913  bis
1916",  Heft  5  der  „Fortschritte  des  Kinderschutzes  und  der  Jugendfürsorge“,
Berlin  1916,  Verlag  Julius  Springer,  erörtert  worden.  Diese  Arbeit  wurde
für  den  Aufsatz  teilweise  benutzt.