18  Dr.  Aloys  Fischer.

zeichne  damit  zwei  ganz  bestimmte  Erziehungstechniken,  die
Schulzwangstechnik  und  die  Dienstzwangstechnik.  Soviel  ich  sehe,
ist  nur  noch  eine  dritte  Form,  wie  der  Zwang  in  der  Jugendpflege
durchgeführt  werden  könnte,  neben  diesen  beiden  denkbar.  Für  diese
dritte  Form  des  Zwanges  haben  wir  heute  noch  keine  Anhaltspunkte,
während  wir  für  den  Schulzwang  und  für  den  Militärdienstzwang,
ich  möchte  sagen  schon  durch  Generationen  hindurch  vorbereitet  sind.
Während  das  deutsche  Volk  es,  wie  ich  glaube,  ohne  weiteres  verstehen
  und,  wenn  auch  nicht  gerade  ohne  Kampf,  annehmen  würde,
daß  man  ihm  die  Jugendpflege  entweder  unter  dem  Gesichtspunkte
des  verlängerten  Schulzwanges  oder  unter  dem  Gesichtspunkte  des
Militärdienstzwanges  empfiehlt,  würde  eine  dritte  Form  des
Zwanges  in  der  Jugendpflege  ohne  Vorbild  und  Anknüpfungspunkt
sein.  Die  dritte  Form  des  Zwanges  würde  darin  bestehen,  daß  man
die  heute  vorhandenen  Jugendorganisationen,  Jugendvereinigungen
und  pflegerischen  Bestrebungen  in  all  den  mannigfachen  und  individuellen
  Abschattierungen,  in  denen  sie  sich  gebildet  haben,  bestehen
läßt,  nun  aber  Zwang  auf  die  Jugendlichen  durch  das  Gebot  ausübt,
daß  jeder  Jugendliche  unter  diesen  vorhandenen  Organisationen  zu
wählen  hat.  Er  muß  in  irgend  einer  dieser  Organisationen  sein,
er  muß  —  wie  soll  ich  sagen  —  nachweisen,  daß  er  sich  noch
pflegen  läßt.  Die  Wahl  der  JIungendorganisation  würde  man
ihm  anheimstellen,  aber  Zwang  würde  insofern  auf  ihn  ausgeübt
werden,  als  in  der  Tat  alle  Jugendlichen  dann  in  irgend  einer  der
heute  schon  vorhandenen  oder  nach  ihrem  Muster  noch  möglichen
neuen  Jugendorganisationen  untergebracht  wären.

Das  sind,  so  viel  ich  sehe,  die  drei  Techniken,  wie  man  Zwang
in  die  Pflegearbeit  einführen  könnte.  Hinzufügen  moöchte  ich  noch,
daß  mit  der  Einführung  des  Zwanges  in  der  Jugendpflege  auch  der
Geist,  die  pPflegerische  Einzelarbeit,  sich  notwendig  ändern  müßte.
Wir  sehen  ja,  daß  Schule  und  Heer  auf  der  einen  Seite  ganz  andere
Erziehungsgrundsätze  haben  als  Haus  und  Verein  auf  der  anderen.
Gewiß  unterscheiden  sich  die  Erziehungsgrundsätze  von  Schule  und
Heer  auch  noch  schars  voneinander;  die  Pädagogik  der  Mannschaftsausbildung
  ist  von  der  Pädagogik'  der  Fortbildungsschülererziehung
gewiß  verschieden.  Und  doch  haben  beide  etwas  gemeinsam.  Sie
haben  beide  nämlich  das  gemeinsam,  daß  durch  den  Zwang  sowohl  zur
Fortbildungsschule  wie  zum  Heeresdienste  von  vornherein  eine  äußere
Fügsamkeit  des  Zöglings  gegen  die  erzieherischen  Maßnahmen  in  weitem
Umfange  gewährleistet  wird.  Wir  können  in  der  Schule  und  bei  der
Truppe  mit  ganz  anderen,  drastischeren  Mitteln  an  die  Jugend
herankommen  als  im  Hause  und  bei  der  Vereinserziehung;  aber
darüber  dürfen  wir  uns  nicht  täuschen,  wir  kommen  mit  diesen
anderen  Mitteln  wesentlich  an  Außenzonen  der  Jugend  heran,  an
diejenigen  Zonen,  in  denen  ihre  Intelligenzentwicklung,  zunehmende
  Lebenskenntnis,  ihr  berufliches  Leben  und  Streben  liegen.
Wir  fassen  mit  diesen  Einzelmitteln  der  Zwangspädagogik  die
Zentren,  die  seelischen  Mittelpunkte  entweder,  ich  möchte  sagen,  nur
zufällig  (nämlich  nur  dann,  wenn  eben  gerade  eine  mitreißende