Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehuugsmächte.  21

denen  sie  mit  aller  Macht  ihres  Wollens,  wenn  auch  mit  aller  Beschränktheit
  ihrer  Intelligenz  zustreben.

Wir  haben  bisher  die  allgemeinen  Annahmen,  die  der  Pädagegik
  des  Zwanges  zugrunde  liegen,  geprüft;  sie  scheinen  uns  eine
unzutreffende  Auffassung  des  menschlichen  Wesens  zu  enthalten:
wir  gehen  jetzt  dazu  über,  die  Lebensatmosphäre  zu  studieren,  die
ein  vollständig  durchgeführter  Zwang  im  Gezwungenen  erzeugt.

Wenn  wir  die  psychische  Wirkung  des  Zwanges  verstehen  wollen,
müssen  wir  vor  allem  seine  Arten  und  Formen  auseinanderhalten;
wir  müssen  unterscheiden  zwischen  einem  unmerklichen  Zwange  und
ausdrücklichen  Zwange,  zwischen  einem  repressiven  Zwange,  der  darauf
ausgeht,  schon  erwachten  eigenen  Willen  wieder  zurückzudämmen,
und  einem  vorbeugende.indirekten  Zwange,  der  auf  die  Unterbindung
eines  eigenen  Willens  vor  seiner  Entstehung  hinausläuft,  die  pia
fraus  einer  als  eigener  Wille  erscheinenden  Fremdsuggestion,  wie
der  Zwang  einer  vernünftigen  Organisation  ihn  darstellt,  deren  Mitglieder
  sich  gleichwohl  nicht  „gezwungen“  fühlen,  einmal  weil  sie
allmählich  sich  dem  Geiste  des  Verbandes  angleichen,  und  zum
anderen,  weil  sie  das  Bewußtsein  der  Freiwilligkeit  ihres  Eintritts
und  der  Möglichkeit  ihres  Austritts  über  ihre  Abhängigkeit
hinwegtäuscht.

Gerade  der  ausdrückliche  Zwang,  der  als  Zwang  erlebte  und
gespürte  Zwang  wird  erst  in  der  älteren  Jugend  psychisch  möglich,
weil  er  an  den  bewußt  erlebten  Gegensatz  der  erwachsenden  eigenen
Person  zur  fremden  Führung  gebunden  ist;  er  ist  aber  im  Du
schnitte  das  Ergebnis  des  erzieherischen  Ungeschicks,  sittlich  gefährli
praktisch  erfolglos.  Nur  insofern  der  Erzieher  auf  genügende
geistig-sittliche  Reife  rechnen  kann,  darf  der  Zwang  als  Gelegenheit
für  die  sittliche  Tat  der  Unterordnung  und  des  Opfers  eines  triebmäßig
  zwar  kräftigen,  aber  sittlich  unzulänglich  motivierten  eigenen
Willens  eine  spärliche  Anwendung  finden.  Damit  ist  über  den
pädagogischen  Wert  des  Zwanges  entschieden,  auch  wenn  der  Einzelne
  ungleich  empfindlich  gegen  Schädigungen  durch  ihn  ist.

Der  Zwang  schafft  in  fast  allen  Gestalten  eine  Atmosphäre,  auf
die  der  Einzelne  außerordentlich  verschieden  reagiert.  Denken  wir
einmal  an  eine  große  Schicht  von  Menschen,  die  wir  alle  aus
unserm  Leben,  aus  unserer  Menschenerfahrung  heraus  kennen  rd
in  die  ich  diejenigen  zusammenfassen  möchte,  die  wirklich  einen
eigenen  Willen  nicht  gefunden  haben.  Es  gibt  eine  große  Zahl  von
Menschen,  für  die  es  nichts  ausmacht,  ob  sie  in  einer  Zwangsorganisation
  stecken  oder  ob  sie  vollkommen  selbständig  über  sich  verfügen.
  Sie  fühlen  nicht,  daß  ihnen  etwas  fehlt,  wenn  ihnen  die
Freiheit  fehlt.  Ein  vollständig  geregeltes  Leben,  das  von  der
Stunde  des  Aufstehens  bis  zur  Stunde  des  Schlafengehens  ihnen
jede  Minute  im  Tage  vorschreibt,  was  sie  zu  tun  haben,  das  ihnen
ihre  Freizeit  und  ihre  Arbeit  bestimmt,  ist  diesen  Menschen  gar
kein  Zwang.  Sie  leben  in  ihm  völlig  glücklich,  dankbar  dafür,  daß
ihnen  die  Last,  selbst  zu  denken  und  zu  entscheiden,  abgenommen  ist,