22  Dr.  Aloys  Fischer.

daß  sie  der  Verantwortung  enthoben  sind,  und  sie  würden,  wenn  sie  ihre
Geschicke  selbst  in  die  Hand  nehmen  müßten,  an  dieser  Aufgabe  Schiff.
bruch  leiden.  Für  solche  Menschen,  meine  ich,  ist  der  Zwang  gar
nicht  erlebt  vorhanden,  er  schafft  also  auch  keine  der  Erziehung  ungünstige
  Atmosphäre.  Aber  können  die  Ingendlichen,  als  Schicht
betrachtet,  gleich  gesetzt  werden  mit  dieser  kindlichen  Schicht,  die
der  Führung  bedarf  und  froh  ist,  wenn  die  Verantwortung  für  ihr
eigenes  Leben  von  anderen  Schultern  getragen  wird?  Die  Jugendlichen,
  als  ganze  Schicht  betrachtet,  sind  keineswegs  in  dieser  Verfassung.
  Man  ist  als  junges  Kind  in  dieser  Verfassung,  und  man
gerät  vielleicht  wieder  in  diese  Verfassung,  wenn  man  über  die
Krisis  des  Sturmes  und  Dranges  hinaus  ist.  Aber  das  eigentümliche
  psychische  Merkmal  der  Jugendjahre  ist  eben  diese  Krisenstimmung
  der  erwachenden  Selbständigkeit,  einer  Selbständigkeit,
die  vielleicht  nur  Ansatz  bleibt,  nachher  wieder  aufhört.  Aber  einige
Jahre  ist  der  Ansatz  zu  dieser  Selbständigkeit  da,  und  es  macht  den
Sinn  des  Ephebentums,  des  Junglingtums  aus,  daß  diese  Krisis
innerlich  erlebt  wird.  Z

Die  Menschen  nun,  die  in  diesem  Selbständigkeitsdrang
  in  den  Ingendjahren  sich  befinden  und  gleichzeitig
einem  Zwangssysteme  der  Jugendpflege  überantwortet  werden,  verhalten
  sich  diesem  Zwangssysteme  gegenüber,  soviel  ich  sehe,  zweifach.
Entweder  es  gelingt  dem  Zwange,  sich  durchzusetzen,  der  Jugendliche
paßt  sich  dann  nach  und  nach  dem  Systeme  völlig  an,  er  bildet  seine
Anpassungsfähigkeit  an  fremde  Führung  immer  stärker  aus.  In
dem  Maße,  wie  das  gelingt,  erlischt  in  ihm  die  Lust  zur  Selbständigkeit,
  erlischt  in  ihm  der  Wunsch  nach  Freiheit,  erlischt  auch  die
Fähigkeit  zur  Selbstführung.  Können  wir  eine  solche  Entwicklung
wünschen?  So  bequem  sie  für  die  Aufgaben  der  Lenkung  der
Massen,  also  für  die  Aufgaben  großer  Organisationen  und  schließlich
der  größten  Organisationen,  des  Staates  und  der  Kirchen,  sein
mag,  sie  ist  ein  Wunsch,  den  wir  ernsthaft  nicht  teilen  können.  Wir
müssen  damit  rechnen,  daß  wir  unter  Umständen  der  menschlichen
Schwäche  die  Konzession  machen  müssen,  daß  die  einzelnen  Menschen
auf  ihrem  Wege  zur  Selbständigkeit  und  verantwortlichen  Lebensführung
  irgendwo  liegen  bleiben;  aber  als  Prinzip  sittlich  zu  rechtfertigen
  ist  der  Gedanke,  die  Menschen  zur  Unfähigkeit  der  Selbstbestimmung,
  zum  Verzicht  auf  sie  zu  erziehen,  unter  gar  keinen  Umständen.
  Wir  können  nicht  wünschen,  daß  die  Erziehung  schließlich
den  Zweck  hat,  die  Selbstbestimmung,  die  Fähigkeit  der  Selbstverantwortung
  in  den  Menschen  auszuschalten.  Wir  können  nicht
wünschen,  daß  unsere  Bildungsarbeit  damit  endet,  breite  Massen
gefügiger,  gedankenloser,  der  Verantwortung  überhobener,  dafür
aber  willfähriger  Menschen  hervorzubringen.  Da  wir  dies  nicht
wünschen  können,  aber  damit  rechnen  müssen,  daß  der  Zwang  als
Prinzip  nicht  nur  in  der  Schule  und  im  Heeresdienste,  sondern  auch
in  dem  dazwischen  liegenden  Gebiete  der  Jugendpflege,  durchgeführt,
eine  solche  Konsequenz  nach  sich  zieht,  müssen  wir  dem  Zwange
in  der  Jugendpflege  mit  Skepfis  gegenüberstehen.