24  Dr.  Aloys  Fischer.

und  nach  Erlahmens  aller  eigentlichen  Strebekräfte  in  der
Jugend  der  Anpassung,  des  Zusammensinkens  oder  der  Heuchelei
und  der  heimlichen  oder  offenen  Rebellion.  Der  Zwang  stimmt  auch
ganz  und  gar  nicht  zu  der  seelischen  Beschaffenheit  der  Entwicklungsjahre.
  Jugendpflege  soll  ja  doch  noch  ein  Stück  Erziehungsarbeit
sein,  und  Voraussetzung  für  alle  Erziehungsarbeit  ist  ein  perfönliches
  Verhältnis  zwischen  Erzieher  und  Zögling.  Dieses  persönliche
Verhältnis  zu  finden,  ist  nicht  leicht.  Selbst  die  Elternschaft  vergreift
  sich  in  dem  Verhältnisse  zu  ihren  Kindern,  soweit  die  Kinder
als  Erziehungsobjekte  und  nicht  als  Kinder,  die  man  einfach  liebt,
in  Frage  kommen,  sehr  häufig  vollständig.  Entweder  betont  man
in  diesem  persönlichen  Verhältnisse  von  Erzieher  zu  Zögling  die
Überordnung  des  Erziehers:  das  Kind  ist  dazu  da,  zu  folgen,  es
weiß  noch  nicht,  was  gut  ist,  es  weiß  noch  nicht,  was  richtig  ist,  es
kann  noch  nicht  selber  denken,  ich  bin  für  das  Kind  verantwortlich,
und  das  Kind  hat  sich  mir  absolut  unterzuordnen;  das  Kind  ist  nichts
anderes  als  das  Objekt,  das  ich  forme,  das  Material,  an  dem
ich  mein  pädagogisches  Tun  auswirke,  um  meine  Auffassung  von
Menschen  und  Menschenideal  zu  verwirklichen.  Oder  aber  der  Erzieher
  ordnet  sich  unter  und  sagt:  das  Kind  ist  schließlich  die  Person,
welche  die  Aufgaben  der  Menschheit  fortführt,  ich  bin  nur  dazu  da,
ihm  auf  dem  Wege  zur  Selbständigkeit  Diener,  Helfer,  Stab  und  Stütze
zu  sein,  ich  habe  kein  Recht  in  der  Erziehung,  ich  muß  mich  unterordnen,
das  Kind  ist  übergeordnet.  Die  eine  Auffassung  ist  so  einseitig  wie  die
andere;  eine  dritte  Auffassung,  die  heute  recht  üblich,  beinahe  Mode  geworden
  ist,  das  Kind  als  Kameraden  zu  behandeln,  ist  ebenso  falsch.  Das
Kind  kann  nicht  der  Kamerad  sein,  weder  des  erwachsenen  Vaters,  noch
der  erwachsenen  Mutter,  noch  der  Kamerad  des  erwachsenen  Lehrers.
Man  verwischt  die  eigene  Stellung  als  Vater  oder  Lehrer,  fälscht
den  Sinn  von  Erziehung,  wenn  man  hier  zu  weit  geht,  Kinder
und  Erwachsene,  Autoritätsträger  und  Autoritätsgeführte  auf  eine
Linie  rückt.  Ich  will  das  nicht  weiter  ausführen,  wie  das  Verhältnis
  zwischen  Erzieher  und  Zögling  noch  beschaffen  sein  kann  oder
aufgefaßt  worden  ist,  der  Erzieher  ist  weder  der  Herr  und  Besitzer
noch  der  Diener  noch  der  gleichstehende  Freund  und  Kamerad  des
Zöglings,  sondern  er  ist  eben  der  Erzieher:  wichtig  an  dieser
Überlegung  ist  nur,  daß  Sie  einsehen,  daß  irgend  ein  persönliches
Verhältnis  von  Erzieher  und  Zögling  da  sein  muß.  Ist  eine  persönliche
  Beziehung  überhaupt  nicht  da,  sondern  die  amtliche  Norm,  das
abstrakte  Gesetz:  du  mußt  in  die  Schule  gehen,  und  geschieht  die
Unterweisung  wieder  amtlich,  ohne  persönliche  Teilnahme,  so  ist
überhaupt  noch  keine  Erziehung  vorhanden.

Wir  fragen  uns  nun,  welches  persönliche  Verhältnis  müssen  wir
gerade  zu  den  Jugendlichen  anstreben?  Darüber  wäre  außerordentlich
  viel  zu  sagen.  Bei  den  Jugendlichen,  meint  man,  da  wäre
vielleicht  das  System  der  Anbiederung,  das  Verhältnis  der  Kameradschaftlichkeit
  am  Platze;  schließlich  wären  die  Jugendlichen  doch  auf
dieselbe  Stelle  wie  die  Erwachsenen  zu  stellen.  Beim  jungen  Kinde
ist  der  Erzieher  selbstverständlich  der  überzeugung,  daß  das  Kind