Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  25

sich  unterordnen  muß,  beim  Jugendlichen  gleichen  sich  die  Unterschiede
  des  Alters  allmählich,  ebenso  die  Unterschiede  der  Lebensgewöhnung,
  der  Grundsätze  und  Überzeugungen  nach  und  nach  aus.
Diese  Angleichung  an  den  Erwachsenen  glaubt  man  dem  Geiste  der
Kameradschaft,  Freundschaft  günstig.  Ich  will  mich  nicht  ganz  mit
diesen  Auffassungen  identifizieren.  Ich  glaube,  daß  mancher
Jugendliche,  wenigstens  mancher  jugendliche  Mann,  gar  nicht  als
Kamerad  von  seinem  Lehrer  und  Pfleger  behandelt  sein  will,  daßer
  ein  Bedürfnis  hat,  innerlich  vor  denen  so  zu  sagen  stramm  zu
stehen,  die  er  als  Führer  anerkennt,  daß  er  erst  recht  versteht,  was
Unterordnung  heißt.  Andererseits  gibt  es  Jugendliche  von  größter
Reizbarkeit,  die  eine  weiche  Sehnsucht  nach  Verständnis  und  herablassender
  Liebe  erfüllt  und  die  nach  Freundschaft  und  Anlehnung
suchen.  Ich  glaube,  daß  man  hier  gar  nicht  schematisieren,  gar  nicht
verallgemeinern  kann.  Ich  gehe  auf  diese  Frage:  was  für  ein  Verhältnis
  von  Erzieher  und  Zögling  müssen  wir  in  der  Jugendpflege
  anstreben?  nur  deshalb  ein,  um  zu  sagen:  sicherlich  ein  solches,
das  ohne  Zwang  entstehen  und  bleiben  kann.  Wie  sonst  das  Verhältnis
  zu  gestalten  ist,  das  ist  eine  Frage  für  sich.  Fest  steht  nur,
daß  wir  die  Erziehungsarbeit,  die  in  der  Pflege  steckt,  auch  gefährden,
  wenn  wir  die  Pflege  auf  das  Zwangsprinzip  basieren.  In
einer  ganzen  Reihe  von  Zuschriften,  die  ich  auf  Veranlassung
der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  in  dieser  Frage  aus  dem
Kreise  der  Jugendpfleger  selbst  bekommen  habe,  wird  immer  wieder
in  allen  möglichen  Varianten  ausgeführt:  „ohne  daß  wir  Jugendpfleger,
  wir  Leiter  von  Jugendvereinigungen  das  Vertrauen  unserer
jungen  Leute,  das  Vertrauen  ihrer  Eltern  haben,  können  wir  gar
nicht  arbeiten  und  wollen  wir  auch  nicht  arbeiten".  In  diesen
Worten,  meine  ich,  liegt  der  Schlüssel:  jede  Gestaltung  des  Verhältnisses
  zwischen  Pflegling  und  Pfleger  ist  in  der  Jugendpflege
möglich  und  angängig,  in  welchem  es  noch  gelingt,  das  Vertrauen
der  Jugendlichen  für  den  Pfleger  zu  sichern.  Dazu  gehört  aber  vor
allem,  daß  der  Jugendliche  weiß,  der  Pfleger  ist  nicht  im  Dienste
und  Auftrag  irgend  eines  anderen  da,  außer  im  Dienste  und  Auftrage
  der  Jugend.  Kann  der  Pflegling  nicht  das  Zutrauen  haben,
daß  das,  was  er  in  der  Jugendpflege  seinem  Pfleger  anvertraut,
was  er  tut,  was  er  fehlt  und  was  er  gut  macht,  ich  möchte  sagen,
das  Beichtgeheimnis  zwischen  ihm  und  dem  Pfleger  bleibt,  so  wird
er  sich  nach  und  nach  von  der  Pflege  losreißen  und  sich  sagen:  für
amtliche  Stellen  dieser  oder  jener  Art  —  mißverstehen  Sie  nicht,
was  ich  damit  meine  —  stehe  ich  noch  nicht  zur  Verfügung,  ich  bin
noch  nicht  vollständig  erwachsener  Bürger,  ich  lebe  in  meiner  eigenen
Jugendwelt,  für  die  muß  der  Pfleger  da  sein,  das  Vertrauen  muß
ich  zu  ihm  haben,  daß  er  alles,  was  er  als  Pfleger  von  mir  weiß,
nur  als  vertraulich  behandelt;  ich  muß  die  Gewißheit  haben,  daß
der  Pfleger  nicht  der  heimlich  Beauftragte  anderer  Mächte  ist,  die
nur  so  zu  sagen  den  Pfleger  wie  eine  Verlängerung  ihres  Armes
vorstrecken,  um  mich  Jugendlichen  schon  möglichst  frühzeitig  für  ihre
Zwecke  einzufangen.  Das  ist  ein  Punkt,  den  man  in  der  praktischen