30  Dr.  Aloys  Fischer.

und  den  führenden  Geistern,  aber  diese  Ehrfurcht  lernt  sie  nicht
durch  den  Zwang;  der  Zwang  diskreditiert,  läßt  erkennen,  daß  der
Erwachsene  weder  den  Werten  noch  sich  genügend  Zugkraft  zutraut,  um
den  Willen  zu  bewegen.  Vollendeter  Zwang  ist  Verkehrung  der
Erziehung  in  den  zum  Prinzip  erhobenen  sittlichen  Despotismus.

So  scheint  mir,  wenn  ich  das,  was  ich  Ihnen  bisher  über  das
eine  Moment  Zwang  ausgeführt  habe,  zusammenfasse:  der  Zwang
wird  als  Atmosphäre  für  den  Jugendlichen  mehr  und  mehr  unbrauchbar,
  je  reifer  der  Jugendliche  wird.  Ferner,  als  ganze  Schicht  betrachtet,
  sind  die  Jugendlichen  ohne  Unterschied  der  Differenzierungen,
die  es  bei  ihnen  gibt,  ihrer  ganzen  Natur  nach  dem  Zwange  gegenüber
spröde,  wenn  auch  keineswegs  erzieherischer  Beeinflussung  unzugänglich.
  Wir  müssen  also  ein  anderes  Verhältnis  zwischen  Erzieher  und
Zögling  beim  Jugendlichen  anstreben,  als  das  beim  kleinen  Kinde
vorhanden  ist,  und  wieder  ein  anderes  als  beim  militärreifen  Mann.
Dieses  Verhältnis  wird  durch  Zwang  unter  allen  Umständen  gefährdet,
  wenn  nicht  geradezu  ausgeschlossen.  Damit  stellt  sich  also
der  Zwang  als  ein  Erziehungsfaktor  dar,  der  gewiß  am  Anfange  der
Erziehung,  so  lange  das  Kind  noch  wenig  zu  seinem  Selbst  gekommen,
bildbar  und  plastisch  ist,  am  Platze  sein  mag,  der  aber  nach  und  nach
zurücktreten  und  schließlich  sich  selbst  ausschalten,  überflüssig
machen  muß.

Ebenso  wie  wir  bisher  den  Zwang  als  Erziehungsmacht  ins
Auge  gefaßt  haben,  gestatten  Sie  mir  nun,  seinen  Gegenpol,  das
völlige  Gegenstück,  die  Freiheit  ins  Auge  zu  fassen,  nicht  das,  was
mit  dem  Worte  „Freiwilligkeit“  bezeichnet  wird,  sondern  das,  was
mit  dem  Worte  Freiheit  im  vollen  Sinne  gemeint  ist.  Was  ist
das  für  eine  Atmosphäre,  was  für  ein  Zustand  in  der  Organisation
der  Jugendpflege?  Die  Selbstorganisation  der  Jugendlichen  ist  in
allen  Stücken  das  Gegenteil  zum  Zwange  in  der  Ingendpflege.  Sie
überläßt  schon  die  Frage,  ob  der  Ingendliche  sich  an  pflegerischen
Bestrebungen  beteiligen  will  oder  nicht,  dem  Wunsche  und  Bedürfnisse
der  Jugend;  sie  überläßt  die  Gebiete,  auf  denen  die  Jugend  ihr
Leben,  ihre  Interessen  selber  pflegen  oder  pflegen  lassen  will,  der
Wahl  der  Jugendlichen;  ihr  räumt  sie  auch  die  Aufrichtung  der
äußeren  Form  ein,  in  der  es  geschehen  soll,  ihr  die  Leitung  im
Jugendverband.

Natürlich  setzt  die  volle  Freiheit  eine  bedeutende  geistige  Ent—
wicklung  und  Reife  voraus,  aber  da,  wo  ihre  Bedingungen  gegeben
sind,  ist  die  ethische  Atmosphäre,  die  sie  schafft,  für  die  Erziehungsabsicht
  die  beste.  Die  Freiheit  in  der  Jugendpflege  oder  die  volle
Selbstbestimmung  in  der  Jugendpflege  tritt  uns,  soviel  ich  sehe,  in
zwei  Gestalten  entgegen.  Sie  tritt  uns  entgegen  bei  der  akademischen
Schicht  der  Jugend  und  bei  der  älteren  Schicht  der  jugendlichen
Arbeiter,  bei  den  Jugendlichen  von  18  bis  21  Jahren.  Dort  finden
wir  in  der  Tat  die  volle  Freiheit  in  der  Jugendpflegearbeit  oder,
wie  man  das  auch  anders  ausdrücken  kann,  dort  finden  wir  die
Jugendpflege  gelöst  auf  dem  Wege  der  Selbstorganisation  der  Jugend-