Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  31

lichen.  Die  Jugendlichen  selbst  haben  sich  zusammengeschlossen.  Es
ist  schon  der  Mühe  wert,  darüber  nachzudenken,  warum  es  gerade  die
akademische,  die  studentische  Schicht,  und  warum  es  die  Schicht  der
etwas  älteren  jugendlichen  Arbeiter  ist,  die  zu  dem  Prinzip  der  Selbstorganisation
  gegriffen  haben.  In  beiden  Schichten,  so  verschieden
sie  nach  Herkommen  und  Bildungshöhe  sind,  ist  ein  Moment  gleich.
Der  Student  sowohl  wie  namentlich  der  Arbeiter  ist  wirtschaftlich
selbständig.  Vorher  ist  der  Jugendliche  wirtschaftlich  abhängig.  Der
Student  ist  es  ja  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch,  insofern  er
immer  noch  aus  dem  Beutel  seiner  Eltern  studiert,  aber  wenigstens
in  der  Verfügung  über  die  Mittel,  die  ihm  zu  Studienzwecken  ausgeworfen
  werden,  ist  er  selbständig  geworden.  Die  wirtschaftliche
Selbständigkeit  ist  die  erste  Basis  für  die  Selbstorganisation,  und
nur  die  akademische  Schicht  einerseits  und  die  Arbeiterschicht  andererseits
  hat  auch  eine  innere  Gleichheit  der  Lage.  Gewiß  sind  Studenten
und  Studenten  von  einander  sehr  verschieden,  nach  Temperament
und  Bildungsgrad  und  Fakultäten,  die  sie  studieren.  Aber  als
Studenten  sind  sie  gleich,  sie  sind  in  denselben  Bildungsrahmen  eingespannt,
  sie  haben  dieselben  Freuden  und  Leiden,  sie  haben  dieselben
  Interessen  daran,  daß  Vorlesungen  stattfinden,  Kurse  und
Ubungen  usw.,  sie  haben  ein  Interesse  daran,  ihr  studentisches  Leben
gemeinsam  zu  vertreten  und  nach  ihrem  Sinne  zu  regeln.  So  haben
auch  die  Arbeiter  eine  innere  Gleichförmigkeit  der  soziologischen
Position,  der  Lage.  Für  die  Selbstorganisation  ist  aber,  wenn  nicht
gerade  die  wirtschaftliche  Selbständigkeit,  so  doch  die  Gleichheit  der
Position  ein  grundlegendes  Erfordernis.  Volle  Freiheit  in  der
Jugendpflege  werden  wir  also,  wie  wir  es  bisher  schon  erlebt  haben,
so  auch  künftighin  nur  bei  solchen  Stufen  der  Jugendlichen  beobachten
  können,  die,  wie  die  akademische  Schicht  oder  die  ältere
Arbeiterschicht,  wirtschaftlich  selbständig  sind  und  zugleich  eine  gewisse
Gleichförmigkeit  der  Lage  aufweisen.

Nun  gliedert  sich  ja  die  akademische  Schicht  nach  unten  hin  die  älteren
höheren  Schüler  an,  es  gliedert  sich  die  Arbeiterschicht  zum  Teile  die  Lehrlinge
  an  in  den  freien  Jugendorganisationen.  In  den  zuder  freideutschen
Jugendbewegung  zusammengeschlossenen  Vereinen  sind  nicht  nur  Studenten,
  in  der  freien  sozialdemokratischen  Jugendbewegung,  dieerst  durch
eine  bestimmte  Auslegung  des  Jugendlichenparagraphen  des  Reichsvereinsgesetzes
  sistiert  worden  ist,  die  aber  eben  anfängt,  sich  wieder
vorzubereiten,  sind  nicht  nur  ausgelernte  Arbeiter  und  Gesellen,  sondern
auch  Lehrlinge,  also  Jugendliche  im  engeren  Sinne,  enthalten.  Die
Freiheit  in  der  Jugendpflege  könnten  wir  uns  also  vorstellen  als
weitere  Gründungen  von  Ingendpflegevereinen  durch  die  Jugendlichen
  selbst,  die  Verwaltung  durchsie,  die  Führung  der  Geschäfte  durchsie,
die  Bestimmung  des  Inhalts  durch  sie.  Alles  das  wird  den  Jugendlichen
überlassen;  sie  organisieren  sich  selber.  Ich  möchte  nicht  einen  Augenblick
  im  Zweifel  lassen,  daß  dabei  manchmal  recht  erhebliche  Selbsttäuschungen
  vorkommen.  Die  Jugendlichen  sagen,  „wir  führen  uns
selber",  sie  organisieren  sich  selber,  und  in  Wirklichkeit  sind  in  einer
recht  beträchtlichen  Reihe  von  Fällen  die  Jugendlichen  geführt,  nur