Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  33

die  Befürchtung,  daß  man  sie  auch  auf  diesen  Gebieten  beargwöhnen,
unterdrücken  kann,  und  demgegenüber  möchte  ich  den  Wunsch  aussprechen,
  daß  wir  das  Mißtrauen,  das  gegen  die  Jugend  Platz
gegriffen  hat,  einer  Revision  unterwerfen  möchten.  Vor  dem
Kriege  ist  mancher  kopfschüttelnd  dabeigestanden,  wenn  er  beobachtete,
  wie  unsere  Jugend  äußerlicher  wurde,  in  Sport  und  Tändelei
scheinbar  aufging,  wie  sie  sich  von  solchen  Dingen,  die  uns,  als  wir
jung  gewesen  sind,  oder  die  ältere  Generation,  als  sie  jung  war,  beschäftigten,
  mehr  und  mehr  abwandte.  Als  gar  bestimmte  Einzelheiten
  der  sogenannten  Jugendbewegung  bekannt  wurden,  war  die
Kritik  selbstverständlich  berechtigt  und  selbstverständlich  am  Platze.
Wir  sind  so  vor  dem  Kriege  unserer  Jugend  nicht  bloß  mit  gewissen
Schwierigkeiten  des  Verständnisses,  sondern  mit  einem  Mißtrauen
gegenüber  gestanden.  Der  Krieg  hat  darin  Wandel  geschaffen,  unsere
Jugend  hat  sich  im  Kriege  bewährt.  Darüber  kann  kein  Zweifel
sein.  Und  so  möchte  ich  den  Wunsch  aussprechen,  daß  man  auch
diese  Kräfte,  die  von  unten  herauf  organisieren,  daß  man  auch  der
Selbstorganisation  der  Jugendlichen  mit  Vertrauen  und  Wohlwollen
gegenüberstehe,  daß  man  ihr  die  Wege  nicht  dort  künstlich  verrammelt,
wo  sie  selbst  sich  auf  gesunden  Wegen  bewegt.

Zwischen  Zwang  und  Freiheit  steht  nun  als  Atmosphäre  die
Freiwilligkeit  in  der  Jugendpflege  in  der  Mitte.  In  der
Freiwilligkeit  durchdringen  sich  Momente  des  Zwanges  und  Momente
der  Freiheit.  Außerlich  betrachtet,  stellt  sich  die  Freiwilligkeit  in  der
Jugendpflege  etwa  so  dar  wie  der  bestehende  Zustand  der  Jugendpflege.
  Die  vielen  Jugendvereine  sind  da,  sie  werben  (manche
werben  auch  nicht,  darüber  läßt  sich  streiten,  ob  der  Jugendpflegeverein
  werben  soll  oder  nicht).  Die  Jugendlichen  wissen  es,  es  spricht
sich  unter  den  Jugendlichen  herum,  daß  die  Jugendpflegevereine
existieren,  und  der  einzelne  Jugendliche  trifft  nun  unter  den  Gründungen,
  mit  seinen  Eltern  oder  auch  von  sich  aus,  von  Kameraden
beeinflußt,  oder  in  einer  Stunde  stiller,  rein  persönlicher  Überlegung,
zwischen  den  Pflegevereinen  die  Wahl.  Die  Pflegevereine  sind  heute
im  großen  und  ganzen  von  Erwachsenen  eingerichtet,  organisiert,
geleitet  und  auch  teilweise  inspiriert,  aber  freilich  von  Erwachsenen,
die  sich  in  allererster  Linie  als  Jugendpfleger,  als  Diener  der  Jugend
fühlen  und  die  ihre  sonstigen  Erwachseneninteressen  soweit  unterordnen,
  daß  ihnen  der  Dienst  an  der  Jugend  die  erste,  die  wichtigste,
die  vordringlichste  Pflicht  ist.  Sobald  der  Jugendliche  nun  in  den
Verein  eingetreten  ist,  unterliegt  er  dessen  Statuten,  ordnet  er  sich
dem  Zwange  ein,  dem  Zwange  der  vernünftigen  Organisation,  und
so  vereinigen  sich  in  dem  Prinzip  der  Freiwilligkeit  in  der  Tat  die
zwei  Faktoren  oder  das  Gute  an  den  beiden  Faktoren  Zwang  und
Freiheit.  Deshalb  möchte  ich  der  Ansicht  sein,  daß  für  die  Organisation
  pflegerischer  Arbeit  im  großen  und  ganzen  an  dem  Prinzip
der  Freiwilligkeit  nicht  gerüttelt  werden  soll.  Wenn  wir  schon  bei
solchen  Einrichtungen,  wie  Schulen,  dazu  übergehen,  der  Jugend  ein
immer  steigendes  Maß  von  Anteil  am  Regiment  einzuräumen

Schriften  der  Zentralstelle  für  Bolkswohlfahrt  N.  F.  Nr.  13.  3