Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  37

und  wenn  wir  auf  den  einzelnen  Jugendlichen  sehen,  gewiß  bei
vielen  —  ist  schließlich  nichts  anderes  die  Wurzel  der  Pflegearbeit
als  der  Wunsch  und  Wille  nach  Selbstzucht  und  Beschränkung  durch
die  Einfügung  in  die  Altersklasse  als  solche.  So  kehrt  auf  der  Spitze
unserer  Entwicklung  ein  Erziehungsmotiv  wieder,  das  geschichtlich
schon  unter  den  ersten  Anfängen  der  Erziehung  nachweisbar  ist.

Wenn  wir  nun  diesen  Inhalt  der  Jugendpflegearbeit  ins  Auge
fassen,  dazu  bedenken,  daß  er  selbst  noch  wandelbar  ist,  mit  den
Interessen  und  der  Gesamtlage  der  Jugend  zusammenhängt  und  sich
fortbildet,  dann  kann  es  nicht  zweifelhaft  sein,  daß  der  Zwang  allenfalls
  mit  der  Leibespflege  vereinbar  ist,  sonst  aber  gerade  den
feinsten  und  tiefsten  pflegerischen  Absichten  widerstreitet.  Wir  werden
zu  prüsfen  haben,  ob  wir  Zwang  wenigstens  für  die  Leibespflege
wünschen  und  durchführen  sollen;  hier  mache  ich  nur  darauf  aufmerksam,
  daß  eine  nur  erzwungene  Leibespflege  keine  Gewähr  für
die  Entstehung  dauernder  Lebensgewohnheiten  bietet.  Der  Gedanke
ist  nicht  von  der  Hand  zu  weisen,  daß  sich  die  Jugend,  einmal  diesem
Zwange  entronnen,  sozusagen  durch  Gleichgültigkeit  rächt  und
alles  das  nicht  mehr  treibt,  was  es  unter  ihm  hat  tun  müssen,  während
doch  unsere  Absicht  bei  der  Leibespflege  die  ist,  Generationen  zu  erziehen,
  die  auch  nach  der  militärischen  Dienstzeit  gern  und  einsichtig
an  der  Gewohnheit  der  Leibesübungen  festhalten,  weil  sie  den
Lebenswert  derselben  begriffen  und  zu  ihnen  eine  liebe  Gewohnheit
erlangt  haben.  Die  tiefste  pflegerische  Beeinflussung  ist  ebenso  wie
die  tiefste  unterrichtliche  und  erzieherische  Beeinflussung  überhaupt
der  Natur  der  Sache  nach  dem  Zwange  entrückt,  denn  im  tiefsten
wird  der  Mensch  erst  gefaßt,  wenn  der  Wille  der  Selbsterziehung,
die  eigene  Mitarbeit  und  das  persönliche  Interesse  geweckt  werden.
Dies  geschieht  leichter  in  der  Atmosphäre  der  Freiwilligkeit;  so
erweist  sie  sich  als  das  brauchbarere  Prinzip  auch  vom  Standpunkte
der  Inhalte  und  Aufgaben  der  Jugendpflege  so  gut  wie  von
dem  der  Jugendpsychologie  aus.

Wir  haben  überlegt,  wie  Zwang,  Freiwilligkeit  und  Freiheit
als  Lebensatmosphären  wirken,  welche  dieser  Erziehungsmächte  der
durchschnittlichen  seelischen  Beschaffenheit  des  Jugendalters  angemessen
  ist  und  demgemäß  als  Grundsatz  unsere  pflegerische  Arbeit
schmiegsamer,  feinfühliger  machen  kann,  also  die  größeren  Chancen  hat,
die  Jugend  tief  und  nachhaltig  zu  beeinflussen,  welches  System  der
Jugendpflege  zugleich  mit  dem  Endziele  der  Erziehung  und  dem
Inhalte  der  Jugendpflege  am  besten  vereinbar  ist,  zu  den  geringsten
Um-  und  Abwegen  zwingt.  Eine  letzte  Überlegung  ist  noch  am
Platze,  um  den  Standpunkt  der  übrigen  Erziehungsmächte  zum
Zwange  oder  zur  Freiwilligkeit  als  Prinzip  in  der  Jugendpflege
kennen  zu  lernen.  Da  die  Jugendpflege  nicht  allein  in  der  Welt
da  ist,  sondern  sich  einfügen  will  und  muß  in  den  Gesamtgang  der
Erziehung,  ist  es  auch  untunlich,  die  Organisation  der  Jugendpflege
so  zu  sagen  voraussetzungslos  zu  betreiben.  Elternhaus,  Schule,  Weltanschauungsgemeinschaft,
  die  an  der  Jugenderziehung  arbeiten,  haben