Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  39

Einführung  eines  Zwanges  ändern  würde,  antworteten  ein  katholischer
  Präses  und  ein  evangelischer  Pfarrer  folgendermaßen:

„Den  meisten  Eltern  würde  jede  über  den  Rahmen  der  Fortbildungsschulpflicht
  hinausgehende  Zwangsorganisation  durchaus
unsympathisch  sein,  teilweise  aus  politischen  Gründen,  teilweise  aber
auch,  weil  gerade  die  guten  Eltern  es  ablehnen,  ihre  Kinder  dem
Familienleben  noch  mehr  als  heute  schon  unbedingt  nötig  ist,  entziehen
  zu  lassen  und  sie  einer  Organisation  anzuvertrauen,  in  der
sie  so  zu  sagen  zu  Zwangsfreundschaften  verurteilt  wären.“

Der  andere  als  Jugendpfleger  sehr  bekannte  und  erfolgreiche
Gewährsmann  führt  aus:  „In  meiner  Gemeinde  habe  ich  stets  die
fast  ungeteilte  Zustimmung  der  Eltern  und  Dienstherrschaften  zu
meiner  Jugendpflegearbeit  gefunden;  Zwang  würde  deshalb  für
diese  Leute  (und  bei  Fortdauer  der  bestehenden,  doch  wohl  auch  durch
die  Person  des  Leiters  bedingten  Verhältnissel)  kaum  eine  Last  bedeuten.
  Aber  für  meine  Arbeit  verspreche  ich  mir  vom  Zwange  keinen
Vorteil.  Wenn  man  etwa  die  körperliche  Ausbildung  im  Auge  hat,
mag  ein  Zwang  im  allgemeinen  fördernd  sein;  aber  zur  Jugendpflege
  an  sich  paßt  er  schlecht.“

Das  Gutachten  des  Wartburg-Vereins  bewegt  sich  in  gleicher
Linie.  Es  werden  die  Gründe  dargelegt,  die  heute  das  Verhalten
der  Eltern  leiten,  und  es  wird  dann  ausgeführt:  „Dem  Zwange  in
der  Jugendpflege  wird  man  zu  Anfang  sowohl  von  Seite  der  Eltern
wie  der  Jugendlichen  selbst  mit  genau  dem  gleichen  Widerstand
entgegentreten,  dem  die  Fortbildungsschule  zunächst  begegnet  ist.
Mit  einer  Gegnerschaft  aus  allen  Lagern  müßte  die  Behörde,  die
ihn  durchführen  will,  von  vornherein  rechnen.  Hat  sie  den  starken
Willen  zur  Durchführung,  so  wird  es  ihr  allerdings  eben  so  gut  gelingen
  wie  die  Durchführung  des  Fortbildungsschulzwanges,  wenn
auch  nicht  ohne  allerlei  Strafen,  Maßregelungen  usw.  Aber  beim
Zwange  würde  es  sich  dann  gar  nicht  mehr  um  eine
Jugendpflege  handeln,  wie  wir  sie  bis  jetzt  getrieben
  haben;  von  Charakterbildung  könnte  nicht  mehr  die
Rede  sein,  die  Jugendpflege  würde  eine  erweiterte  und  verlängerte
Fortbildungsschule  sein,  und  eine  Jugendpflege,  wie  wir  sie  schon
haben,  wäre  dann  erst  gerade  notwendig  und  hätte  besonders  viel
zu  tun.“

So  stimmen,  wenn  auch  mit  verschiedener  Motivierung,  die  Ausführungen
  darin  überein,  daß  die  Freiwilligkeit  erhalten  bleiben
muß,  daß  der  Zwang  von  den  Erziehungsinteressen  und  Erziehungsbefugnissen
  der  Eltern  große  Abstriche  bringen  und  schließlich
die  Jugendpflege  ihrem  Wesen  entfremden,  sie  in  etwas  anderes
verwandeln  würde,  als  sie  ist  und  zu  sein  berufen  ist.

Die  Erfahrungen,  die  im  Kriege  mit  dem  Ubergange  von  der
Freiwilligkeit  zum  Zwange  gemacht  worden  sind,  sprechen  gleichfalls
gegen  ihn  als  Organisation  der  Jugendpflege.  Immer  wieder  wird
hervorgehoben,  daß  selbst  in  Vereinigungen  zur  Leibespflege  der
Zwang  die  inneren  Widerstände  gesteigert  und  den  Erfolg  der
Arbeit  unterbunden  hat.