40  Dr.  Aloys  Fischer.

Die  gewerbliche  Fortbildungsschule  in  Duisburg  berichtet,  daß
fich  der  zwangsweisen  Heranziehung  zu  Pflegeveranstaltungen
(Unterhaltungsabende,  Spiele)  Eltern  und  Schüler  widersetzten,
weshalb  die  Pflicht  zur  Teilnahme  wieder  aufgehoben  werden
mußte,  während  der  freiwillige  Besuch,  namentlich  der  Fachvereinigungen,
  ein  sehr  reger  und  fruchtbarer  war.  Am  gleichen  Orte  hat
die  Teilnahme  an  der  obligatorischen  Bezirksjugendwehr  gegenüber
der  von  Vereinen  getragenen  versagt.

Am  treffendsten  hat  W.  Classen  die  Erfahrungen  über  die
Wirkung  des  Zwanges  gekennzeichnet,  ich  möchte  seine  Darlegungen
in  vollem  Umfange  mitteilen,  weil  sie  auch  sonst  ein  helles  Licht  auf
die  Grundlagen  der  Pflegearbeit  werfen.  W.  Classen  führt  aus:

„Wenn  die  Zuweisung  an  Jugendvereine  Pflicht  werden  soll,  so
wird  die  Aufnahme  bei  der  Bevölkerung  und  bei  den  Eltern  wahrscheinlich
  eine  sehr  unfreundliche  sein.  Unser  Volk  versteht  jede
gesetzliche  Erziehungspflicht,  die  der  Staat  auferlegt,  also  Fort.
bildungsschule  sowohl  wie  Armee;  aber  eine  Zwangszuweisung  in  eine
an  sich  freiwillige  Organisation,  deren  Leiter  selbst  Freiwillige
  sind,  wird  unser  Volk  nie  verstehen.  Auch  die  Jugend
selbst  wird  von  vornherein  oppositionell  sich  benehmen.  Hingegen  Fortbildungsschulpflicht
  und  Militärdienst  wird  auch  von  der  Jugend
selbst,  wenn  sie  nicht  künstlich  aufgehetzt  ist,  als  etwas  notwendiges
und  selbstverständliches  aufgefaßt.  Ja,  die  Erfahrung  ist  gemacht
worden,  daß  gerade  die  ungelernten  jugendlichen  Arbeiter  der
Pflichtfortbildungsschule  keine  besonderen  Schwierigkeiten  machen.
Diese  Eingliederung  wird  als  eine  gesellschaftliche  Anerkennung  empfunden.
  Der  Ungelernte  wird  dadurch  dem  Handwerkslehrling
bürgerlich  gleichgestellt.  Er  rückt  eine  Stufe  auf.  Aber  die  Zuweisung
  in  Vereine,  die  doch  im  ganzen  gesellschaftlich  als  höher
stehend  angesehen  werden,  muß  als  eine  Art  Strafe  oder  Zuchtmittel
  empfunden  werden.  Und  will  man  auf  eine  solche  Unterlage
  und  Stimmung  eine  große  volkserziehliche  Maßregel  aufbauen?

„In  der  Hamburger  Kriegshilfe  sind  ja  bei  der  großen  Arbeitslosigkeit
  der  Jugendlichen  von  September  1914  bis  Januar  1915
Versuche  gemacht  worden,  die  geradezu  als  Experiment  für  den  viel
diskutierten  Plan  aufgefaßt  werden  könnten.  Die  Disziplinschwierigkeiten
  waren  nicht  gering,  und  dabei  hatte  man  sehr  starke
Diszsiplinmittel  in  der  Hand  (Gewährung  oder  Verweigerung  der
Arbeitslosenunterstützung),  welche  die  Vereine  nicht  haben  werden.
Wie  würde  sich  auch  ein  freiwilliger  Erzieher  mit  Geldstrafen  befassen
  mögen?  Die  HKriegshilfe  entzog  aber  einfach  denen,  die  in
die  Unterrichts-  und  Turnkurse  nicht  kamen  oder  sich  schlecht  benahmen,
  die  Unterstützung.  Außerdem  zahlte  sie  die  Unterstützung
nur  an  die  Eltern,  nicht  an  die  Jugendlichen.

„In  einem  Stadtteile,  dem  Hammerbrook,  einem  typischen  Arbeiterquartiere,
  von  dem  etwa  40  000  Einwohner  meinem
Distrikte  zugeteilt  waren,  griff  man  die  Sache  noch  etwas  anders
an.  Hier  wurden  nicht  nur  Kurse  unter  freiwilligen  Leitern  gebildet,
  sondern  ich  hatte  mir  von  vornherein  gesagt:  Das  MWichtigste