Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  43

bedenklich  und  technisch  unausführbar.  Sie  wäre  der  Tod  alles  des
Edlen  und  Guten,  was  in  diesen  Vereinen  lebt.“

Ich  halte  nicht  für  nötig,  weitere  Stimmen  anzuführen.  Die
Jugendpfleger  selbst  sehen  durch  einen  allgemeinen  Zwang  ihre
Arbeit  und  Wirksamkeit  gefährdet.  Ähnlich  ist  die  Stimmung  und
Gesinnung  der  Elternschaft.

Die  Elternschaft  steht  nicht  an  sich  der  Jugendpflege  mißtrauisch
oder  ablehnend  gegenüber;  im  Gegenteil.  In  den  unbemittelten
Schichten,  nicht  zuletzt  auch  in  den  Kreisen,  die  politisch  der  Sozialdemokratie
  anhängen,  besteht  Verständnis  und  Wunsch  nach  Einrichtungen
  für  die  gesunde  Beeinflussung  der  Jugend  in  den  wichtigen
  Reifejahren,  ein  Wunsch,  der  oft  um  so  inniger  ist,  als  das
Elternhaus  fühlt,  daß  es  nicht  die  Zeit  oder  nicht  mehr  die  Kraft
hat,  die  Jugend  festzuhalten,  andererseits  es  aber  auch  nicht  verantworten
  will,  sie  ganz  ohne  Führung  sich  selbst  zu  überlassen.  Aber
die  Eltern  betrachten  es  als  Vertrauenssache  —  ebenso  wie  die
Jugend  selbst  —,  wem  sie  ihre  jugendlichen  Söhne  und  Töchter  überlassen
  wollen.

Ganz  ähnlich  ist  die  Stellung  der  Schule  zum  Zwange  in  der
Jugendpflege  motiviert.  Die  Schule  gibt  gern  zu,  daß  sie  gerade
den  Ingendlichen  gegenüber  nicht  das  Ganze  der  Erziehung  zu
leisten  vermag,  ergänzungsbedürftig  ist;  aber  auch  sie  muß  wissen,
welchen  Einflüssen  sie  ihre  Schüler  überläßt,  muß  gewiß  sein,  daß
die  kehlegearbeit  nicht  etwa  ihrer  eigenen  Wirksamkeit  den  Boden
entzieht.

Nach  diesen  Darlegungen  besteht  wohl  kein  Zweifel,  daß  durch
einen  allgemeinen  Zwang  die  Jugendpflege  ihres  eigentlichen  Sinnes
verlustig  ginge  und  entweder  eine  Verlängerung  der  Schule  oder
des  Heeresdienstes  werden  müßte.  Wenn  man  glaubt,  daß  die
Jugendpflege  nicht  alles  leisten  kann,  was  für  die  Erziehung  der
Jugendlichen  wünschenswert  ist,  so  soll  man  dies  durch  einen  sinnvollen
  Ausbau  der  Pflichtfortbildungsschule  zu  erreichen  suchen  —
darüber  habe  ich  hier  nicht  zu  sprechen,  das  wird  Herr  Wirkl.  Geheimrat
  von  Seefeld  tun  —,  aber  nicht  dadurch,  daß  man  durch
Zwang  den  ganzen  Sinn  der  Pflegearbeit  aufhebt.

Die  Jugendpflege  hat  sich  bisher  ich  möchte  sagen  unbewußt
entwickelt;  aber  jetzt  ist  der  Zeitpunkt  da,  das  Problem  „Erziehung
der  Jugendlichen“  radikal  durchzudenken  und  Klarheit  zu  gewinnen,
was  davon  der  Schule,  der  höheren  wie  der  Fortbildungsschule  zu
überweisen,  was  dem  Heere  vorbehalten  bleibt  und  was  die  eigentliche
  Jugendpflege  ausmacht.

Deshalb  lassen  Sie  mich  aus  der  ganzen  Diskussion  des  Problems
  Zwang  und  Freiheit  in  der  Jugendpflege  zum  Schlusse  zwei
Dinge  noch  kurz  herausgreifen,  die  gewissermaßen  das  Ergebms
signalisieren  sollen,  zu  dem  wir  gelangen,  wenn  wir  uns  die  Frage
vorlegen:  Soll  und  kann  es  nun  unbesehen  beim  heutigen  Zustande
der  Jugendpflegearbeit  bleiben,  oder  sind  doch  gewisse  Fortbildungen