44  Dr.  Aloys  Fischer.

des  heutigen  Systems  möglich  und  denkbar?  Was  ist  gesetzlich
wünschenswert,  um  die  Jugendpflege  zu  einer  noch  intensiveren
pädagogischen  Wirksamkeit  zu  entfalten?

Da  sehe  ich  zwei  Punkte  aus  dem  ganzen  Probleme  der  Jugendpflege
  heraustreten.  Beide  Punkte  sind  erst  im  Laufe  des  Krieges
uns  deutlich  geworden;  der  Krieg  hat  zwei  Erfahrungen  unterstrichen,
zeßterungsweise  er  hat  uns  zwei  Erfahrungen  erst  richtig  machen
assen.

Die  eine  Erfahrung  ist  die,  daß  die  schlechten  Einflüsse  der
Umwelt  auf  den  Jugendlichen  stärker  wirken,  als  wir  geglaubt  haben,
die  andere  die  allgemeine  Notwendigkeit  einer  körperlichen  Ertüchtigung
  der  deutschen  Jugend.  Zunächst  zum  ersten  Punkt!  Auch  die
Erwachsenen  sind  ja  keineswegs  den  Gefahren  und  Versuchungen  der
Kriegszeit  entgangen.  Auch  unsere  Moral  hat  den  Versuchungen  der
Kriegszeit  nicht  durchweg  standgehalten.  Ich  brauche  nur  das  Wort
Kriegswucher  auszusprechen,  um  zu  zeigen,  daß  auch  der  Erwachsene
durchaus  noch  nicht  den  Möglichkeiten  zum  Schlechten,  die  in  eine:
Zeitlage  wirken,  unter  allen  Umständen  die  Stirne  bietet.  Daß  die
Jugendlichen  in  so  außerordentlicher  Zeit  gelegentlich  den  schlechten
Einflüssen  stärker  zum  Opfer  gefallen  sind,  ist  eine  Tatsache,  die
wir  alle  wissen,  alle  beklagen,  die  wir  aber,  wie  ich  meine,  nicht
überschätzen  wollen.  Wenn  die  Zeit  sich  ändert  und  die  Versuchungen
  in  Wegfall  kommen,  so  werden  auch  die  Klagen  über  die
Straffälligkeiten  der  Jugendlichen  sicherlich  zurückgehen.  Sicher  ist,
und  das  möchte  ich  unterstreichen,  daß  wir  heute  genau  wissen,  die
Iugendlichen  sind  den  Verführungen,  die  eine  Zeitlage  enthält,  viel
stärker  ausgesetzt,  als  wir  bisher  gedacht  haben.  Sie  wissen  ja,  daß
die  stellvertretenden  Kommandos  da  und  dort  erzieherisch  eingegriffen
  haben,  um  der  Gefährdung  der  Jugendlichen  im  Augenblick
zuvorzukommen  oder  ihr  die  Wege  abzugraben;  das  Rauchverbot,
das  Wirtshausverbot,  das  Verbot  des  Kinobesuchs,  der  Sparzwang
und  eine  ganze  Reihe  von  Verordnungen  sind  aus  pädagogischen
Gründen  erlassen  worden,  um  der  Gefährdung  der  Jugendlichen  die
Spitze  abzubrechen  im  Dienste  der  hygienischen,  ökonomischen  und
geistig-sittlichen  Bewahrung  der  Jugend.  Ich  gehe  nicht  darauf  ein,
diese  Maßnahmen  zu  kritisieren,  ich  gehe  auch  nicht  dazu  über,  diese
Maßnahmen  für  die  Zukunft  zu  empfehlen,  ich  weise  nur  auf  die  eine
Tatsache  hin:  Wir  wissen  noch  gar  nicht,  wie  diese  Maßnahmen  im
einzelnen  gewirkt  haben,  deshalb  können  wir  uns  ein  Urteil  über  sie
noch  nicht  erlauben.  Ich  weise  auf  diesen  ganzen  Komplex  nur  hin,  um
die  eine  Richtung,  wie  die  Jugendpflege  gesetzlich  weiter  gefördert
werden  kann,  anzudeuten.  Nämlich  irgendwie  müssen  wir  wohl
die  Schutzgesetzgebung  für  die  Jugendlichen  ausdehnen,
  die  negative  Jugendpflege,  das  Fernhalten  von  Schädlichkeiten,
  für  die  nicht  eigentlich  die  Jugendlichen  verantwortlich  zu
machen  sind,  sondern  der  Erwerbsbetrieb  der  Erwachsenen.  Der  bestehende
  gesetzliche  Jugendschutz  ist  ungenügend;  er  sichert  den
Jugendlichen  höchstens  gegen  die  Ausbeutung  seiner  Arbeitzkraft.
aber  nicht  genügend  gegen  Verführungen  aller  Art.