Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Enrziehungsmächte.  40

Schul--  und  Berufsbildung  gehören.  Die  Jugendpflege  faßt  aber  gerade  diese
Gebiete  Wlarnmen-=  sie  würde  eben  deshalb  len  eigentlichen  Sinn  und  eigenartigen
  Wert  einbüßen  und  in  etwas  anderes  umgewandelt  werden  (3.  B.  in
eine  verlängerte  Mflichtsortbildungsschule  oder  in  eine  Zwangsvorschule  für  den
Oreresbienf,  wenn  das  Prinzip  der  Freiwilligkeit  grundsätzlich  verlassen  würde.

6.  Für  die  volle  Selbstbestimmung  sind  erst  gegen  das  Ende  der  Ressezeit
die  psychologischen  und  wirtschaftlichen  Voraussetzungen  gegeben;  die  Selbft
organisation  der  Jugend  wird  deshalb  wie  bisher  so  auch  künftig  auf  die
studentische  Schicht  einerseits,  die  selbständig  erwerbenden  jugendlichen  Arbeiter
andererseits  beschränkt  bleiben.  Nur  sie  besitzen  auch  die  für  die  Selbstorganisation
im  vollen  Sinne  dieses  Wortes  unerläßliche  durchschnittliche  Gleichheit  der  Lage
trotz  aller  Unterschiede  der  Individuen.  Wünschenswert  ist  allerdings,  daß
das  öffentliche  Mißtrauen,  das  durch  Einzelheiten  dieser  „Jugendbewegung“,
namentlich  solche  aus  ihren  Anfängen  wachgerufen  worden  ist,  einer  ruhigen
Beurteilung  und  einem  die  Jugend  im  tiefften  Sinne  verpflichtenden  Vertrauen
auf  sie  Platz  mache.

7.  Zu  den  gleichen  Ergebnissen  über  Zwang,  Freiwilligkeit  und  Freiheit
als  Erziehungsmächte  gelangen  wir,  wenn  wir  nicht  die  psychologisch-ethische
Wirkung  ins  Auge  fassen,  sondern  den  Inhalt  der  Jugendpflegearbeit  zugrun  e
leten  s  solche  Inhalte  erweisen  sich:  die  kürperliche  Ertüchtigung,  die  Geselligkeit
  und  Kameradschaft,  die  gemeinsame  Pflege  geistiger  Interessen  mit  und
ohne  Ab  ielung  auf  Schulwissen  und  Berufsarbeit,  die  Durchführung  einer
Lebensreform,  die  ältere  Generationen  noch  als  notwendig  erkannt,  aber  zu  verwirklichen
  nicht  mehr  Elastizität  und  Schwung  genug  besigem,  hie  und  da  auch
nichts  als  der  bewußte  Wille  zur  Selbsterziehung  in  und  durch  die  Gemeinschaft
der  Altersklasse.  Die  Inhalte  der  Jugendpflege  begegnen  einer  wechselnden
Schätung,  die  Zeitlage  ist  darauf  nicht  ohne  Vingluß:  so  sind  wir  augenblicklich
geneigt,  die  ganze  Mannigfaltigkeit  der  Einrichtungen  für  die  körperliche  Ertüchtigung:
  Wandern,  Turnen,  Sport,  militärische  Vorbereitung,  für  den  vordringlichsten
  Teil  der  Jugendpflege  zu  erachten,  die  geistige  Jugendpflege  in
zweite  Linie  zu  rücken,  während  umgekehrt  in  den  Reihen  der  Jugendlichen  necost
—  und  nicht  bloß  aus  der  Haltung  des  Protestes  heraus  —  die  geistigen  Inhalte
  als  die  wichtigsten  betont  werden.

8.  Auch  zu  diesem  Inhalte  der  Jugendpflegearbeit  stimmt  im  allgemeinen
eine  Organisation  auf  dem  Boden  der  Freiwilligkeit  am  besten.  Die  feinsten
und  tiefsten  Dinge  entziehen  sich  dem  Zwange  völlig,  ihrer  Natur  nach.  Insbesondere
  ist  die  geistige  Jugendpflege,  die  am  erfolgreichsten  auf  dem  Boden

emeinsamer  Weltanschauung  gedeiht  und  überall  ohne  Grenze  in  die  religiöse

ertiefung  verläuft,  dem  Zwange  entzogen  oder  würde  durch  ihn  in  ihrem
Wesen  gewandelt  werden.  Höchstens  das  Gebiet  der  Leibespflege  und  Wehrerziehung
  ist  so  beschaffen,  daß  es  grundsätzlicher  Regelung  durch  einen  öffentlichen,
  gesetzlichen  Zwang  nicht  widerstreitet.  Aber  auch  auf  ihrem  Gebiete  begegnet
  der  Zwang  außer  den  schon  geäußerten  allgemein-erzieherischen  Bedenken
besonderen  Schwierigkeiten,  die  von  den  auch  für  die  Jugendlichen  noch  in  hohem
Maße  bestehenden  Erziehungsmächten  Elternhaus  und  Schule  ausgehen,  würde
er  die  Gefahr  der  Verengerung  der  Jugendpflege  auf  die  körperliche  Ertüchtigung
naherücken  und  bei  zu  spezie  em  Zuschnitt  auf  den  Heeresdienst  entweder  als
eine  Verlängerung  der  Dienstpflicht  oder  als  Vorwegnahme  und  damit  Schädigung
der  eigentlichen  soldatischen  Ausbildung  empfunden  werden  und  wirken.

9.  Bei  dem  heutigen  Entwicklungsstande  jugendpflegerischer  Arbeit  kommen
überdies  für  den  weiteren  Ausbau  ihrer  Organisation  nicht  nur  die  seelischen
Bedürfnisse  der  Jugend  und  der  Inhalt  der  Arbeit  in  Betracht,  sondern  auch
eine  billige  Rücksicht  auf  die  bestehenden  Verhältnisse  und  eine  organische  Eingliederung
  in  den  Gesamtgang  der  Erziehung.  Die  Jugendpflege  kann  nicht
mehr  rein  nach  rationalen  Gesichtspunkten  konstruiert,  sie  darf  nicht  abstrakt,

Schriften  der  Zeutralstelle  für  Volkswohlsahrt.  K.  F.  Nr.  18.  4