Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  57

müssen,  und  so  erst  würde  ihm  der  Weg  zur  Freiheit  sich  auftun,  die
in  freudiger,  bewußter  Einfügung  sich  vollendet.

Für  die  jugendlichen  Arbeiter  und  Studenten  wurde  das  Ausnahmerecht
  der  Selbstbestimmung  gefordert.  Aber  gerade  in  diesen
Kreisen  kann  man  oft  sehen,  wie  wenig  eine  formelle  Freiheit  den
Zwang  ausschließt  und  wie  viel  Zwang  sich  im  Namen  der  Freiheit
breit  macht.  Da  ist  scheinbar  sehr  viel  Freiheit,  weil  das  Selbstbestimmungsrecht
  durchgeführt  ist.  Aber  wie  oft  läuft  die  Freiheit
verkehrt,  und  eine  äußere  Art,  Organisationszwang,  Korporationszwang
  und  Kommentreiterei  setzen  sich  an  die  Stelle  wahrer  Freiheitt!
Ich  wollte  also  sagen:  Auch  in  den  Vereinen  muß  Ordnung  und  feine
Zucht  herrschen,  in  jedem  Verein  und  in  der  ganzen  Jugendpflege
selbst,  dann  aber  muß  allerdings,  um  alle  Kommentreiterei  und
dußeren  Ehrbegriffe  unschädlich  zu  machen,  erst  die  Erziehung  zur

reiheit  einsetzen.  Die  Freiheit  besteht  nicht  im  Gegensatze  zum
wange,  sondern  auf  dem  Fundamente  der  Zucht  und  Ordnung.  Es
ommt  also  darauf  an,  die  Freiheit  auf  Zucht  und  Ordnung  zu
gründen,  die  zunächst  gehandhabt  werden  müssen  von  solchen,  die
Autoritäten  find,  und  von  denen  aufgenommen  werden  müssen,  die
unter  solcher  Leitung  anfangen,  sich  wohl  zu  fühlen  und  dann  in  der
Gebundenheit  sich  zu  freien  Menschen  zu  entwickeln.

Professor  Dr.  Aloys  Fischer,  München:  (Schlußwort.)  Hochgeehrte
  Herren  und  Damen!  Ich  kann  mich  kurz  fassen  und
summarisch  zu  den  Bedenken,  bzw.  Anregungen  und  Ergänzungen,
die  meine  Ausführungen  erfahren  haben,  Stellung  nehmen.  Hätte
ich  mehr  Zeit  zur  Verfügung  gehabt  und  wäre  es  mir  möglich  gewesen,
  jede  einzelne  Frage  zu  behandeln,  wie  ich  hier  den  Umriß
aller  Fragen  behandeln  konnte,  so  glaube  ich,  wäre  manches,  was
mir  als  Mißverständnis  erscheint,  nicht  zutage  getreten,  und  in
manchen  Punkten  hätten  wir  uns  vielleicht  auch  stärker  veruneinigt,
—t½“  mir  nach  dem  Stande  der  bisherigen  Debatte  der  Fall  zu  sein

eint.

Ich  möchte  zunächst  Herrn  Pastor  Hollmann  erwidern,  daß
ich  mich  selbstverständlich  auf  die  organisatorische  Seite  der  Frage
beschränkt  habe,  und  ich  bin  ihm  sehr  dankbar,  daß  er  nach  der
individual-psychologischen  Seite  die  Begriffe  Zwang,  Freiheit  und
Selbsterziehung  durchanalysiert  hat.  Auch  wenn  wir  uns  auf  das
Erlebnis  im  eigentlichen  Jugendlichen  einstellen:  wie  wirkt  in  ihm
der  Zwang,  die  Freiwilligkeit,  oder  was  heißt  Freiwilligkeit  —
kommen  wir  zu  der  überzeugung:  als  Grundsatz  für  die  Jugendpflege
  müssen  wir  die  Freiwilligkeit  festhalten.  Er  hat  sehr  schön
gezeigt,  daß  die  Freiwilligkeit  und  die  Selbstentscheidung  jedes
einzelnen  Menschen  letzten  Endes  doch  immer  —  freilich  dürfen  wir
nicht  sagen:  einem  Zwange,  aber  doch  —  einer  bestimmten  geistigen
Macht  untertan  ist,  nämlich  der  Macht  der  Ideen  und  Ziele,  die  in
uns  wirken,  und  er  hat  von  diesem  Gesichtspunkt  aus  gezeigt,  daß  es
die  Aufgabe  der  Jugendpflege  ist,  in  den  jugendlichen  Herzen  und
Geistern  solche  Ideen  zu  kräftiger  Entfaltung  zu  entwickeln,  unter