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den  Jahren  bis  14  nicht  gelöst  werden  können.  Also  sind  weitergehende
  Maßregeln  zur  Bildung  und  Erziehung  der  Jugend  ersorderlich.
  »

Wie  gestaltet  sich  weiter  die  Frage  des  Bildungsminimums  unter
dem  Gesichtspunkte  der  Berufsvorbereitung?  Auch  hier
stehen  wir  vor  einem  gewaltigen  Mehr  an  Anforderungen.  Zu  der

eit,  wo  das  Allgemeine  Landrecht  erlassen  wurde,  und  noch  lange

arnach  vollzog  sich  die  Ausbildung  des  gewerblichen  Nachwuchses  in
alteingewurzelten  festen  Formen,  die  bei  den  gemächlichen  Fortschritten
der  Technik  und  dem  nahezu  völligen  Fehlen  einer  Großinduftrie
durchaus  genügten.  Heute  hat  die  Gewerbefreiheit  eine  Verschärfung
des  Wettbewerbs  herbeigeführt  und  Formen  des  gewerblichen  Lebens
geschaffen,  daß  einerseits  die  alten  Bahnen  der  Berufsausbildung
einen  Teil  ihrer  Bedeutung  verloren  haben,  andererseits  aber  die
Anforderungen,  die  an  den  gewerblichen  Arbeiter  gestellt  werden
müssen,  andere  und  höhere  geworden  sind.  Das  Maß  für  diese  Anforderungen
  kann  auch  nicht  bloß  aus  den  Verhältnissen  des  inländischen
  Marktes  genommen  werden.  Wesentlich  ist  für  unser  wirtschaftliches
  Gedeihen,  daß  wir  befähigt  sind,  im  internationalen
Wettbewerbe  zu  bestehen.  Das  kann  unser  Gewerbe  nur,  wenn  es
über  eine  in  hoher  und  vielseitiger  Leistungsfähigkeit  stehende
Arbeiterschaft  verfügt,  eine  Arbeiterschaft,  die  geistig  rege,  technisch
geschickt  und  auch  wechselnden  Ansprüchen  gegenüber  anpassungsfähig
ist.  Die  Fähigkeit,  Zeichnungen  zu  lesen  und  nach  ihnen  zu  arbeiten,
wertvolle  und  komplizierte  Maschinen  sachkundig  und  gewissenhaft
zu  bedienen,  und  vieles  andere,  ist  da  von  wesentlicher  Bedeutung.
Also  auch  hier  stehen  wir  vor  der  Notwendigkeit,  der  Jugend  eine
Fülle  von  Kenntnissen  und  Fertigkeiten  mit  ins  Leben  zu  geben,  zu
deren  Vermittlung  die  Volksschule  allein  nicht  imstande  ist.

Wie  steht  es  schließlich  mit  der  Forderung  des  Bildungsminimums
  vom  Standpunkte  der  jugendlichen  Arbeiter
  selbst?  ·

Der  jugendliche  Arbeiter  hat  ein  natürliches  Recht  sowohl  darauf,
daß  der  Staat,  dem  er  als  Soldat  unmittelbar  und  als  Glied  der
nationalen  Gütererzeugung  mittelbar  zu  dienen  hat,  ihn  im  Besitze
seiner  Gesundheit  schützt  und  daß  er  ihm  das  Wissen  mit  auf  den  Weg
gibt,  welches  er  nötig  hat,  um  sich  im  staatlichen  Leben  zurechtzufinden
  und  im  wirtschaftlichen  Wettkampfe  nach  seinen  Fähigkeiten
voranzukommen.  Mit  anderen  Worten,  was  der  Staat  und  das
Wirtschaftsleben  an  Bildung  und  Erziehung  von  dem  jungen  Menschen
  beanspruchen,  das  muß  er  auch  von  sich  aus  fordern,  um  für  das
Leben  gerüstet  dazustehen,  um  seines  Glückes  Schmied  werden  zu
können.  Auch  hier  kommen  wir  also  zu  Ansprüchen,  denen  die  Volksschule
  allein  nicht  zu  genügen  vermag,  auch  hier  drängt  sich  die  Notwendigkeit
  weiterer  Schuleinrichtungen  auf.

Für  das  was  die  Volksschule  leisten  kann,  ist  eine  Tatsache  entscheidend:
  die  Volksschule  nimmt  auf  den  künftigen  Beruf  der  Schüler
im  großen  und  ganzen  keine  Rücksicht.  Der  Kaufmann  und  der
Fabrikarbeiter,  der  Goldschmied  und  der  Schlächter  usw.  usw.,  sie  alle