Welche  gesegl.  Einrichtungen  sind  f.  d.  Erziehung  d.  Heranwachsenden  notwendig?  66

werden  nach  demselben  Lehrplan  unterrichtet.  Dies  ist  der  Grund,
weswegen  nach  meiner  Überzeugung  das  vom  Standpunkte  der  heutigen
  Verhältnisse  zu  fordernde  höhere  Bildungsminimum  nicht  durch
Verlängerung  der  Volksschulpflicht  erreicht,  sondern  nur  in  einer  besonderen
  Schule  vermittelt  werden  kann,  die  sich  den  beruflichen
Forderungen  anpaßt,  nämlich  durch  die  beruflich  gerichtete  Fortbildungsschule.
  Nach  den  Leitsätzen  meiner  Korreferentin  ist  dies
ein  Punkt,  in  dem  ich  von  ihr  abweiche.  Ich  betone  dies  mit  der
Hoffnung,  daß  die  Beleuchtung  dieses  Punktes  von  verschiedenen
Gesichtspunkten  zur  Klärung  der  Frage  dienen  wird.

Die  Anforderungen  in  Belehrung  und  Erziehung,  die  aus  dem
Gedanken  des  notwendigen  Bildungsminimums  an  die  Heranwachsenden
  gestellt  werden  müssen,  treten  an  sie  in  einem  Lebensalter
heran,  wo  von  ihnen  volles  Verständnis  dafür  nicht  zu  erwarten  ist.
Sie  sind  ferner  nur  zu  erfüllen,  indem  man  den  Arbeitgebern  gewisse
Beschränkungen  in  ihrer  Verfügung  über  die  jugendlichen  Arbeitskräfte
  auferlegt.  Ohne  Zwang  kommt  man  daher  nicht  zum  Ziele,
weder  gegenüber  den  Jugendlichen,  noch  gegenüber  ihren  Arbeitgebern.
  Nun  ist  aber  das  Bedürfnis  nach  Ergänzung  der  Volksschulbildung,
  wie  die  Fortbildungsschule  sie  bieten  soll,  kein  örtliches,
sondern  ein  allgemeines,  deshalb  darf  die  Errichtung  der  Fortbildungsschule
  nicht,  wie  es  bisher  in  Preußen  der  Fall  ist,  abhängig
von  dem  Belieben  der  einzelnen  örtlichen  Gemeindeverwaltung  sein,
sondern  die  Fortbildungsschule  muß  eine  allgemeine  Einrichtung  sein,
das  heißt,  sie  muß  durch  Gesetz  vorgeschrieben  werden.  Hier  sind  uns
die  süddeutschen  Staaten  längst  vorangegangen,  ich  erinnere  an
Baden  und  namentlich  an  den  besonders  klaren  Aufbau  im  Königreiche
  Württemberg,  das  in  der  Beziehung  Preußen  zum  Vorbilde
dienen  könnte.  Die  Fortbildungsschule  muß  auch  in  dem  Sinne  eine
allgemeine  Einrichtung  sein,  daß  sie  nicht  bloß  die  männliche,  sondern
auch  die  weibliche  Jugend  aufzunehmen  hat.  Das  nähere  Eingehen
auf  diesen  Punkt  will  ich  wiederum  der  Korreferentin  überlassen.

So  komme  ich  zu  meinem  ersten  Leitsatz:  „Im  In  nteresse  des
Staates,  des  Wirtschaftslebens  und  der  erwerbstätigen  Jugend  selb
ist  für  die  aus  der  Volksschule  Entlassenen  der  pflichtmäßige  Besu
einer  Fortbildungsschule  zu  fordern.  Diese  muß  eine  allgemeine
Einrichtung  sein  und  beide  Geschlechter  umfassen."

Verlangen  wir  von  der  Fortbildungsschule,  daß  sie  eine  unmittelbare
Vorbereitung  für  den  Beruf  biete,  und  stellen  wir  Gütererzeugung  und
Geldverdienen  mitten  in  den  Lehrplan  der  Fortbildungsschule,  so  erhebt
sich  die  ernste  Frage,  ob  dabei  die  höchste  und  edelste  Aufgabe  jeder
Schule,  die  Aufgabe  der  Erziehung,  nicht  leidet.  Dieser  Frage  lassen
Sie  mich  noch  einige  Worte  widmen.  Wichtige  Erziehungsmächte  der
Familie,  der  Lehre  und  der  Offentlichkeit  haben  gegen  früher  an
Stärke  verloren.  In  früheren  Zeiten,  wo,  wie  zumeist  beim
Handwerke,  die  Wohnung  zugleich  die  Arbeitsstätte  von  Vater  und
Mutter  war,  wuchsen  die  Kinder  unter  den  Augen  der  Eltern  auf
und  häufig  zugleich  in  die  Arbeit  von  Vater  und  Mutter  r*
Jetzt  geht  in  städtischen  Verhältnissen  der  Vater  morgens  nach  einer

Schriften  der  Zentralstelle  für  Bolkswohlfahrt.  N.  F.  Nr.  18.