68  Dr.  v.  Seefeld.

vormundschaft,  der  Fürsorgeerziehung,  der  gewerblichen  Kinderarbeit,
den  VI.  und  VII.  Titel  der  Gewerbeordnung.  Sie  sehen,  das  Gesetz
würde  eine  große  Vielseitigkeit  bekommen  und  sich  auf  Gegenstände
erstrecken,  die  bisher  teils  von  der  Reichsgesetzgebung,  teils  von  der
Landesgesetzgebung  bearbeitet  worden  sind.  Ich  glaube,  das  Ziel
wird  rascher  durch  Ergänzung  und  Verbesserung  bestehender  Einzelgesetze
  erreicht.  Besonders  werden  in  den  einzelstaatlichen  Fortbildungsschulgesetzen
  die  nötigen  Schutzmaßregeln  vorzusehen  sein.
Daneben  werden  die  Vorschriften  der  Gewerbeordnung  einer  Durchsicht
  unter  dem  Gesichtspunkt  unterzogen  werden  müssen,  den  jugendlichen
  Arbeitern  einen  verstärkten  Schutz  ihrer  Gesundheit  zu  gewähren.
  Noch  i  immer  ist  es  möclich,  den  pflichtmäßigen  Fortbildungsschulunterricht
  in  die  Zeit  zu  legen,  die  durch  die  Gewerbeordnung  den
jugendlichen  Arbeitern  als  Freizeit  gewährleistet  ist.  Der  Staat
nimmt  also  die  Zeit,  die  er  den  jungen  Leuten  zur  Erholung  und  zur
freien  Beschäftigung  gegeben  hat,  in  der  Form  der  Fortbildungsschulpflicht
  wieder  fort.  Dem  sollte  abgeholfen  werden.  Ferner  erinnere
  ich  daran,  daß  die  Bestimmungen  über  die  zulässige  Arbeitszeit
jugendlicher  Arbeiter  jetzt  nur  für  größere  Betriebe  mit  zehn  und
mehr  Arbeitern  gelten,  daß  sie  sich  also  nicht  auf  alle  kleineren  Betriebe
  erstrecken,  so  daß  das  Handwerk  im  allgemeinen  von  ihnen  nicht
berührt  ist.  Nun  ist  eine  übermäßige  Arbeitszeit  in  einem  Kleinbetrieb
  ebenso  gesundheitsschädlich  für  die  Jugend  wie  in  einem
Großbetrieb,  also  wird  auch  hier  noch  zu  bessern  und  zu  sorgen
sein,  daß  uns  ein  gefundes  und  starkes  Geschlecht  heranwächst.  Dies
habe  ich  in  dem  vierten  Leitsatze  zusammengefaßt:

„Durch  Ausbau  der  gesetzlichen  Vorschriften  ist  der  Jugend  ein
verstärkter  Schutz  sowohl  gegen  übermäßige  Ausnutzung  ihrer  Arbeitskraft,
  wie  gegen  die  schädigenden  Einwirkungen  des  heutigen
Lebens  zu  gewähren.“

Ich  habe  die  Maßregeln,  die  ich  befürwortet  habe,  nicht  als
Zwangsmaßregeln,  sondern  ebenso  wie  Herr  Professor  Fischer  als
Schutzmaßregeln  bezeichnet.  Das  Ziel  ist  auch  für  mich,  die  jungen
Leute  allmählich  unabhängig  von  der  Leitung  zu  machen,  sie  zur
Selbständigkeit  zu  erziehen.

Bei  den  Forderungen,  die  ich  aufgestellt  habe,  bin  ich  mir  wohl
bewußt  gewesen,  daß  wir  vor  wirtschaftlich  sehr  schweren  Zeiten
stehen  und  daß  ganz  gewiß  in  Zukunft  die  finanziellen  Verhältnisse
des  Reichs,  der  Einzelstaaten  und  der  Gemeinden  viele  nützliche  und
heißerstrebte  Maßregeln  zurückdrängen  werden.  Wir  können  heute
darauf  nicht  eingehen,  denn  wir  wollen  nur  die  Ziele  aufstellen,  die
uns  die  Sorge  um  das  Wohl  des  Volkes  aufdrängt.

Ich  schließe  damit:  Nur  in  „der  willigen  und  tätigen  Anerkennung
  ihrer  Pflichten  gegen  sich  selbst  und  ihre  Zukunft,  gegen  den
Beruf,  der  sie  ernährt,  und  gegen  den  Staat,  der  sie  schützt,  werden
die  Söhne  und  Töchter  unseres  Volkes  die  Freiheit  finden,  deren  sie
93  Glieder  eines  großen,  starken  und  edlen  Volkes  teilhaftig  sein
ollen.