Welche  Einrichtung.  sind  f.  d.  Erziehung  d.  heranwachs.  weibl.  Jugend  notwendig?  73

nur  eine  Form  —  die  Schule.  Wenn  wir  Schule  sagen,  so  handelt
es  sich  natürlich  nicht  darum,  daß  wir  den  Schulbankbetrieb,  das
ße  Frage=  und  Antwortspiel,  nun  einfach  noch  einmal  um  ein  paar
ahre  fortsetzen  wollen,  sondern  es  handelt  sich  darum,  daß  wir  eine
Schule  bauen  oder  an  einer  Schule  bauen,  die  sich  ganz  mit  dem  Gedanken
  des  Werkunterrichts,  der  Arbeitsschule  der  konstitutionellen
Schulverfassung  durchtränkt  hat,  mit  all  den  schönen  Dingen,  die
Kerschensteiner  einmal  in  dem  Satze  zusammengefaßt  hat,  daß
die  Schule  im  kleinen  das  Ideal  des  sozialen  und  Rechtsstaates  darzustellen
  habe.  Wir  können  aber  andererseits  nicht  umhin,  zu  sagen,  daß
da,  wo  Schule  ist,  auch  Zwang  ist  und  daß  es  Quadratur  des  Zirkels
wäre,  wenn  man  Schule  und  Zwang  vollkommen  auseinander  halten
wollte.  Denn  auch  eine  Idealschule  wird  immer  von  gewissen  Volksklassen
  als  Zwang  empfunden  werden.  Wir  werden  das  nicht  ändern  und
nicht  abstellen  können.  Wir  wünschen  uns  also  als  gesetzliche  Einrichtung
  für  die  schulentlassene  weibliche  Jugend  Verlängerung  der
Schulzeit  um  ein  halbes  Jahr,  dreijährigen  Fortbildungsunterricht
mit  sechs  oder  acht  Wochenstunden  und  starke  Berücksichtigung  der
körperlichen  Kräftigung.

Nehmen  wir  nun  einmal  an,  unsere  bisherigen  Wünsche  seien  in
Erfüllung  gegangen,  der  Staat  habe  die  Zeit,  die  wir  brauchen,  aus
dem  Erwerbsleben  herausgeschnitten  und  sie  in  Verfügung  genommen.
Was  soll  nun  der  Staat  die  jungen  Mädchen  lehren?  Die  Antwort
ist  nicht  schwierig.  Er  muß  sie  auf  den  Doppelberuf  vorbereiten,  der
den  jungen  Mädchen  unserer  Generation  nun  einmal  zugefallen  ist,
vorbereiten  auf  den  hausmütterlichen  Beruf  und  vorbereiten  auf
den  Erwerbsberuf.  Dieser  Beruf  ist  in  seiner  Doppelheit  allgemein
anerkannt  worden.  Noch  in  der  Mitte  der  neunziger  Jahre  konnte
ein  berufener  Förderer  des  Mädchenschulwesens  und  der  Mädchenerziehung
  seine  Ideen  über  diese  Fragen  unter  den  einen  Satz  aus  der
Patriarchenzeit  zusammenfassen:  Wo  ist  Dein  Weib  Sarah?  Drinnen
in  der  Hütte.  Mit  diesem  Satze  kommen  wir  leider  heute  nicht
mehr  aus,  sondern  wir  sind  gezwungen,  die  Hüttentüren  auf.
zumachen  und  außer  der  Vorbereitung  für  das  Leben  im  Hause  auch
die  Vorbereitung  für  den  Erwerbsberuf  für  die  jungen  Mädchen  in
Betracht  zu  ziehen.  Die  Wagschalen  zwischen  beiden  Notwendigkeiten
  haben  zeitweise  geschwankt.  Wir  haben  Zeiten  gehabt,  wo  man
nur  von  der  Hütte  sprach,  dann  wieder  kurze  Zeiten,  wo  man  nur  die
qualifizierte  Berufsarbeit  für  die  Mädchen  im  Auge  hatte.  Jetzt
augenblicklich  scheint  mir  das  Zünglein  der  Wage  einzustehen,  und
beide  Richtungen  sind  als  gleich  notwendig  für  das  Volksleben  erkannt
  worden,  so  daß  wir  auf  der  Forderung  bestehen:  Durch  gesetzliche
  Einrichtungen  müssen  diese  beiden  Berufe  des  weiblichen  Geschlechts
  gefördert  werden.

Sprechen  wir  zuerst  von  der  hauswirtschaftlichen  Ausbildung.
Hier  erheben  sich  eine  Reihe  von  Streitfragen  und  Differengpunkten.
Daß  sie  notwendig  ist,  bezweifelt  niemand  mehr,  und  daß  diese  hausmütterliche
  Ausbildung  vielfach  auch  schon  in  Angriff  genommen
worden  ist,  haben  wir  dankbar  und  freudig  ausgenommen.  Der  jetzige