Welche  Einrichtung.  sind  f.  d.  Erziehung  d.  heranwachs.  weibl.  Jugend  notwendig?  75

soviel  möchte  ich  doch  hinzufügen,  daß  der  Gewinn  an  Volksgesundheit,
  Volkserziehung,  Verantwortlichkeitsgefühl,  die  erhebliche  Verringerung
  der  Ausgaben  für  Arzt  und  Apotheker  die  Einrichtungen
auch  in  kurzer  Zeit  in  weitesten  Kreisen  des  Volkes  rechtfertigen
würden.  Solange  wir  aber  das  Bessere  noch  nicht  haben  können,
wollen  wir  um  das  Gute  bitten  und  hoffen,  daß  wir  für  die  hauswirtschaftliche
  Ausbildung  der  aus  der  Volksschule  entlassenen  jugendlichen
  Arbeiterinnen  ein  volles  halbes  Jahr  bekommen  mit  24  bis
28  Wochenstunden,  in  denen  die  Elemente  von  Kochen,  von  Haushalt,
  von  Waschen,  die  Grundlagen  von  Gesundheitspflege  und  Säuglingspflege
  gelernt  werden  könnten.  Wir  wollen  unsere  Schülerinnen
dort  mit  den  öffentlichen  Einrichtungen  bekannt  machen,  die  der
Familie  dienen,  und  wir  wollen  ihnen  Begriffe  über  Berufsmöglicheiten
  und  Berufswahl  beizubringen  suchen  und  insbesondere  erhoffen
  wir  von  diesem  halben  Jahre  eine  ganz  außerordentliche  Kräftigung
  der  Gesundheit  bei  den  jungen  Mädchen.  Wir  möchten,  meine
geehrten  Damen  und  Herren,  mit  ihnen  turnen,  singen  und  wandern
und  sie  ein  halbes  Jahr  später  sehr  viel  fröhlicher,  lebenskräftiger,
mutiger  und  klarer  entlassen,  als  wir  sie  bekommen  haben,  entlassen
nachdem  wir  auf  das  sorgfältigste  das  ganze  Problem  der  Berufswahl
mit  ihnen  beraten  und  indem  wir  eine  sehr  fein  ausgebildete
Februssllenbermitilung  ihren  Zielen  und  Wünschen  dienstbar  gemacht
aben

Nun,  das  halbe  Jahr  ist  vergangen,  unsere  Schülerinnen  treten
in  das  Berufsleben,  und  es  eröffnet  sich  für  sie  die  Fortbildungsschule.
Wir  haben  hier  die  erste  Forderung,  daß  die  Fortbildungsschule  im
ganzen  Reiche  pflichtmäßig  werde  und  daß  sie  auf  sämtliche  junge
Mädchen,  also  auch  auf  die  Haustöchter  und  Hausangestellten  ausgedehnt
  werde.  Es  ist  grundsätzlich  gar  nicht  einzusehen,  warum
wir  diese  beiden  Kategorien  herauslassen  sollen.  Die  Haustöchter,
  die  aus  der  Volksschule  entlassen  werden,  sind  in  den  meisten
Fällen  offene  oder  verkappte  Heimarbeiterinnen,  bei  denen  man  nicht
erwarten  kann,  daß  sie  aus  dieser  Berufstätigkeit  besondere  intellektuelle
  und  sittliche  Förderung  ziehen,  und  die  Dienstmädchen,  die  in
jugendlichen  Jahren  in  Stellung  gehen,  sind  vorwiegend  auch  nicht
in  einer  Umgebung,  von  der  eine  starke  Förderung  und  ein  Eingehen
auf  ihre  seelische  Verfassung  zu  erwarten  ist.  Gewiß  gibt  es  solche
Situationen,  aber  generell  haben  es  sogar  diese  beiden  Kategorien
nötiger  als  die,  die  in  einem  vollen  Erwerbsberuf,  etwa  im  Handelsberuf,
  und  tatsächlich  in  einer  Arbeit  stehen,  bei  der  ein  intelligenter
und  mit  Lust  und  Liebe  arbeitender  Mensch  allerlei  erfassen,  sich
denken  kann  und  Fortschritte  macht.  Wir  haben  bis  jetzt  die  Aufgaben
  oder  die  Pflichten  der  Fortbildungsschulen  von  oben  nach
unten  angesehen.  Wir  haben  zuerst  die  gefördertsten  Arbeiterinnen
herangezogen.  Das  war  wirtschaftlich  sehr  berechtigt.  Wir  müssen
nun  aber  einmal  die  Fortbildungsschule  von  der  sozialen  Stufenleiter
  von  unten  ansehen  und  die  wirtschaftlich  schwächsten  als  die
betrachten,  die  wir  am  notwendigsten  erfassen  müssen.  Diese  Lücke,
daß  die  Haustöchter  nicht  dabei  zu  sein  brauchen,  hat  noch  einen