Welche  Einrichtung.  sind  f.  d.  Erziehung  d.  heranwachs.  weibl.  Jugend  notwendig?  77

Endlich  ständen  wir  noch  vor  der  Frage,  wer  an  diesen  Fortbildungsschulen
  unterrichten  soll.  Es  ist  unnötig,  im  Deutschen  Reiche
zu  sagen,  daß  wir  an  die  Lehrer  und  Lehrerinnen  ernste  fachliche
Anforderungen  stellen.  Darüber  braucht  man  kein  Wort  zu  verlieren.
  Wichtig  aber  erscheint  mir  die  andere  Seite  der  Sache:  an
den  Fortbildungsschulen  sollte  nur  unterrichten,  wer  eine  ganz  gründliche
  sozialpädagogische  Ausbildung  hat.  Denn  die  Arbeit  an  der
Fortbildungsschule  soll  eine  volkspflegerische  sein  und  soll  sich  über
den  Rahmen  der  Lehrstunden  hinaus  erstrecken,  das  gesamte  Leben  der
Schülerinnen  verfolgen  und  damit  indirekt  auch  das  gesamte  Leben
des  Hauses,  aus  dem  die  Schülerin  kommt,  beeinflussen  und  zu  umfassen
  suchen.  Dazu  gehört  viel,  dazu  gehört  vor  allem  auch,  daß  die
Lehrerin  an  der  Fortbildungsschule  mit  Lehrstunden  nicht  überlastet
sein  darf.  Sie  muß  die  Möglichkeit  haben,  sich  diese  Seite  ihrer
Tätigkeit,  die  volkspflegerische  Seite,  frei  auszugestalten  in  ähnlichem
Maße,  wie  wir  es  dem  Geistlichen  schon  zugestehen,  der  auch  nicht
Vorschriften  darüber  bekommt,  wie  er  die  seelfovrgerische  Arbeit,  die
Gemeindepflegearbeit  handhaben  soll.  Wir  fordern  und  erbitten  für
die  Fortbildungsschule  Lehrer  und  Lehrerinnen,  die  außer  dem  fachlichen
  Können  tief  durchdrungen  find  von  der  fozialpädagogischen
Größe  ihrer  Aufgabe  und  sich  zu  dieser  Aufgabe  besonders  berufen
fühlen.  Deswegen  dürfen  wir  auch  nicht  zu  engherzig  sein  mit
Examensforderungen,  besonders  in  kleinen  Städten.  Es  braucht  nicht
so  zu  sein,  daß  man  an  die  Fortbildungsschule  nur  durch  eine  enge
Examenspforte  kommt.  Im  Gegenteil,  es  wäre  wünschenswert,  daß
sich  an  diesem  Werke  bewährte  Männer  und  Frauen  auf  Grund  des
Rechtes  ihrer  Persönlichkeit  beteiligen,  unabhängig  davon,  aus  welcher
Berufs-  und  Lebensklasse  sie  hervorgegangen  sind.  Das  ist  neulich
schon  in  dem  „Ratgeber  für  Jugendvereinigungen“  von  Classen
in  sehr  schöner  Weise  dargelegt  worden.

Ich  komme  zum  Schluß.

Von  gesetzlichen  Einrichtungen  haben  wir  gesprochen.  Der  letzte
Gedanke,  mit  dem  ich  meine  Darlegungen  schließen  will,  ist  ein
negativer.  Wir  können  keine  gesetzlichen  Einrichtungen  treffen,  die
uns  den  Geist  in  diesen  Schulen  garantieren.  Der  Geist,  die  Gesinnung,
  die  Qualität  der  Arbeit,  die  in  einer  solchen  Schule  geleistet
werden  würden,  können  wir  niemals  dadurch  bestimmen,  daß  wir
Regeln  aufstellen  oder  anordnen,  nach  denen  diese  Werte  erwachsen
sollen,  sondern  der  Geist  der  Schule  hängt  von  den  Lehrern  und
Lehrerinnen  ab,  die  in  der  Schule  arbeiten.  Größer  als  das  Problem
der  gesetzlichen  Einrichtung  ist  daher  das  menschliche  Problem,  die
Frage  nach  den  Persönlichkeiten,  die  wir  für  unsere  Arbeit  finden
wollen.  Mir  scheint,  es  ist  der  besondere  Wert,  ja  der  besondere  Sinn
einer  solchen  Tagung,  wie  sie  uns  heute  vereinigt,  daß  neben  den
sachlichen  Gesichtspunkten,  neben  den  prinzipiellen  Forderungen,  die
wir  erheben,  eine  werbende  Wirkung  von  ihr  ausgeht,  daß  sich  immer
mehr  Menschen  finden,  die  von  der  Sache  der  Jugend  ergriffen
und  die  bereit  sind,  sich  mit  klarem  Kopfe  und  reinem  Willen  und
frommen  und  fröhlichem  Herzen  in  den  Dienst  der  Jugend  zu  stellen.