Welche  gesetzl.  Einrichtungen  find  f.  d.  Erziehung  d.  Heranwachsenden  notwendig?  83

die  uns  jetzt  während  des  Krieges  ja  vor  allem  am  Herzen  liegt,
wirklich  erreicht  werden,  dann  muß  sie  auch  auf  die  sittlichen  Kräfte
gerichtet  sein.

Gustav  Hartmann,  Berlin  (Verband  der  deutschen  Gewerkvereine):
  Meine  sehr  geehrten  Damen  und  Herren!  Es  unterliegt
  wohl  keinem  Zweifel,  daß  wir  alle  in  der  Frage  einer
guten  Jugendpflege  einig  sind,  daß  wir  alle  davon  überzeugt  sind,  es
ist  notwendig,  unsere  heranwachsende  Generation  für  alles  Gute  und
Schöne  zu  erziehen,  sie  vor  dem  Schlechten  zu  warnen  und  dahin  zu
wirken,  daß  auch  eine  körperliche  Ertüchtigung  in  unserer  Jugend
Platz  greift.  Die  Tätigkeit,  die  zur  Erlangung  dieses  Zieles  ausgeübt
  worden  ist,  erstreckt  sich  auf  alle  Kreise  des  Volkes,  und  ich  kann
wohl  mit  gutem  Rechte  sagen,  daß  auch  die  Arbeiterberufsorganisationen
aller  Richtungen  in  Deutschland  sich  mehr  oder  weniger  dieser  Jugendpflege
  angenommen  haben  und  daß  sie  sich  bemühen,  aus  dem  jungen
Manne,  dem  Lehrling,  dem  jugendlichen  Arbeiter  einen  brauchbaren
Menschen  zu  machen.  Ich  habe  das  Gefühl,  daß  es  mit  zu  den  Aufgaben
  der  Arbeiterberufsorganisationen  gehören  muß,  den  jungen
Mann  mit  seinen  späteren  Arbeitskollegen  näher  aneinander  zu
bringen,  ihn  über  die  Gefahren  seines  Berufs  aufzuklären,  ihn  auf
das  aufmerksam  zu  machen,  was  ihm  im  kommenden  Leben  gegebenenfalls
  droht  und  wo  er  Schutz  und  Hilfe  finden  kann.  In  diesem
Streben  arbeiten  die  Arbeiterberufsorganisationen,  Gewerkschaften
und  Gewerkvereine,  und  sie  haben  nach  der  Richtung  hin  bereits  viel
Gutes  geleistet.  Wir  sind  auch  einig  mit  den  Forderungen  der  Herren
Referenten,  wenn  sie  sagen,  daß  der  jugendlichen  Arbeiterschaft  ein
größeres  Maß  von  Schutz  zuteil  werden  muß.  Wir  erkennen  an,  daß
heute  in  der  Kriegszeit,  wo  alle  Kräfte  zur  Herstellung  unserer  Waren,
von  Munition,  von  Waffen  usw.  nötig  sind,  das  Notgesetz  vom
4.  August  1914,  das  bekanntlich  eine  unbeschränkte  Arbeitszeit  für
Jugendliche  zuläßt,  heute  nicht  in  allen  seinen  Teilen  und  an  allen
Orten  aufgehoben  werden  kann.  Aber  wir  sind  davon  überzeugt,  daß
mit  Beendigung  dieses  Krieges  wenigstens  die  Schutzbestimmungen
für  die  Jugendlichen,  die  in  der  Gewerbeordnung  enthalten  sind,
wieder  voll  in  Kraft  treten  müssen.  Unsere  heranwachsende  Jugend
darf  nicht  übermäßig  ausgenutzt  werden,  denn  wir  müssen  dafür
sorgen,  daß  in  Deutschland  ein  gesundes,  geistig  und  körperlich
starkes  Geschlecht  heranwächst.  Das  kann  aber  nicht  der  Fall  sein,
wenn  in  der  Weise,  wie  es  heute  geschieht  und  wie  es  leider  zum
Teile  sein  muß,  die  Arbeitskraft  der  Jugendlichen  in  Anspruch  genommen
  wird.  Ich  bin  also  völlig  damit  einverstanden,  wenn  wir
nach  Wegen  suchen,  wie  wir  in  der  Zukunft  der  jugendlichen  Generation
einen  größeren  Schutz  in  bezug  auf  die  körperliche  Arbeit  ermöglichen.
Das  trifft  nicht  nur  auf  die  männliche  Jugend,  das  trifft  insbesondere
auch  auf  die  weibliche  Jugend  zu.

Aber  etwas  anderes  ist  es,  was  mir  Veranlassung  gegeben  hat,
das  Wort  zu  nehmen,  und  zwar  ist  es  die  Frage,  ob  nach  dem  Kriege
auch  der  Sparzwang  für  Jugendliche  usw.  aufrecht  erhalten  werden

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