Welche  gesetzl.  Einrichtungen  sind  f.  d.  Erziehung  d.  Heranwachsenden  notwendig?  85

dem  Kriege  die  Väter  wieder  nach  Hause  kommen  und  alles  seinen
geregelten  Gang  geht,  dann  ist  es  nicht  nötig,  einen  solchen
Sparzwang,  wie  er  heute  besteht,  weiter  aufrecht  zu  erhalten.
Früher  haben  wir  immer  davon  gesprochen,  die  elterliche  Gewalt,  die
Familie  sind  die  Stellen,  wo  die  Erziehung  der  Kinder  vor  allem  in
die  Hand  genommen  werden  muß  —  gilt  denn  die  elterliche  Gewalt,
die  Familie  gar  nichts  mehr?  Ich  meine,  wir  haben  im  deutschen
Volke  in  der  Arbeiterschaft  und  in  anderen  Kreisen  in  der  großen
Mehrheit  Elemente,  die  sehr  wohl  wissen,  worauf  es  ankommt.  Die
Mehrheit  sind  durchaus  tüchtige  Leute,  die  Minderheit  sind  die  unordentlichen
  Leute.  Und  wenn  die  Minderheit  mit  dem  Gelde  nicht
umzugehen  weiß,  dann  soll  man  die  Mehrheit,  die  besseren,  die
denken  gelernt  haben,  die  auf  einer  sittlich  höheren  Stufe  stehen,  nicht
darunter  leiden  lassen,  daß  man  sie  bevormundet.  Nach  dem  Kriege
muß  mit  dem  Sparzwang  aufgeräumt  werden.

Ein  weiteres  ist  das  Rauchverbot.  Gewiß,  ich  gebe  zu,  es  paßt  sich
nicht,  daß  ein  Junge  raucht.  Mit  dem  Verbot  erreichen  wir  aber
nichts.  Wenn  er  nicht  öffentlich  raucht,  tut  er  es  heimlich.  Wer  ist
schuld  daran?  Die  Erwachsenen  sind  mit  schuld  daran,  daß  der
Jugendliche  raucht.  Ich  habe  mit  Lehrlingen  so  manche  Erfahrungen
gemacht.  Kommt  solch  ein  Dreikäsehoch  über  die  Straße  gelaufen
und  bittet  einen  erwachsenen  Mann  um  Feuer!  Der  Mann  gibt  ihm
auch  Feuer!  Warum  tut  er  das?  Hier  ist  Erziehung  nötig,  und  vor
allen  Dingen  der  Wille  der  Erwachsenen  selbst,  den  jungen  Mann  auf
die  richtige  Bahn  zu  bringen.  In  den  Vereinen  der  Jugendorganisationen
  wird  streng  darauf  gesehen,  daß  bei  den  Zusammenkünften
  der  Jugendlichen  alles  vermieden  wird,  was  sich  für  sie  nicht
gehört  und  was  sich  nicht  paßt,  und  ich  bin  auch  der  Meinung,  daß
das  Wirtshausbesuchverbot  an  sich  gut  sein  mag.  Aber  will  man,
wenn  ein  junger  Mann  älter  aussieht,  als  er  ist,  nach  dem  Geburtsscheine
  fragen?  Das  deutsche  Volk  hat  bewiesen,  daß  es  auf  einer
sittlich  hohen  Stufe  steht,  und  ich  bin  der  Meinung,  daß  es  nach
dem  Kriege  eine  solche  Bevormundung  nicht  nötig  hat.

Fortbildungsschuldirektor  Ing.  Meller,  Bielefeld:  Meine
sehr  verehrten  Damen  und  Herren!  Ich  möchte  ganz  kurz  zu
den  Referaten  des  Wirkl.  Geheimen  Oberregierungsrats  Dr.
von  Seefeld  und  des  Fräulein  Dr.  von  Harnack  Stellung
  nehmen.  Schon  lange  streben  wir  preußischen  Fortbildungsschulmänner
  nach  einem  preußischen  Fortbildungsschulgesetz,
und  wir  freuen  uns,  daß  der  Vertreter  des  Handelsministeriums
das  hier  in  so  beredter  Weise  zum  Ausdrucke  gebracht  hat.
Aber  wenn  wir  in  dieses  Fortbildungsschulgesetz  den  Jugendschutz
  mit  aufnehmen  wollen,  dann  möchte  ich  doch  ganz  besonders
  bitten,  das  hat  auch  der  Referent  gesagt,  daß  die  Stunden,
die  den  jungen  Leuten  in  ihrer  Arbeitszeit  frei  gelassen  werden,
nicht  für  die  Fortbildungsschule  verwendet  werden  und  daß  ein  ganz
ausdrückliches  Verbot  des  Sonntagsunterrichts  kommt.  Wir  haben
nämlich  in  Bielefeld  schlechte  Erfahrungen  gemacht.  Wir  haben  ver-