Welche  gesetzl.  Einrichtungen  sind  f.  d.  Erziehung  d.  Heranwachsenden  notwendig?  89

Familienpflege  die  verschiedenen  Fragen,  die  gerade  in  der  weiblichen
Jugend  vor  uns  stehen,  zu  lösen.

Zweitens  gefällt  mir  an  den  Ausführungen  der  Referentin,  wenn
ich  sie  recht  verstanden  habe,  nicht,  daß  sie  anscheinend  die  männliche
und  die  weibliche  Fortbildungsschule  zum  mindesten,  aber  auch  vielleicht
  im  allgemeinen  die  männliche  und  die  weibliche  Jugendpflege,
auf  die  gleiche  Stufe  stellen  möchte.  Ich  meine,  wir  müßten  auch  da
in  scharfer  und  klarer  Weise  zwischen  Knaben  und  Mädchen,  zwischen
Jüngling  und  Jungfrau  unterscheiden.  Die  klare  Unterscheidung
würde  uns  dazu  führen,  die  weibliche  Jugendpflege  noch  viel  mehr
in  die  Hände  der  Frau  zu  legen.  Es  wäre  doch  geradezu  ein  Widersinn,
  die  weibliche  Jugendpflege  in  ihrem  innersten  Kerne  erfassen  zu
wollen  und  sie  nicht  durch  die  Frauen,  insbesondere  durch  die  mütterliche
  Jugendfreundin  betätigen  zu  lassen.

In  dieser  Beziehung  sollte  die  schönste  Frucht  des  Krieges  darin
liegen,  daß  die  Frauen  in  noch  viel  stärkerem  Maße  als  bisher  in  der
weiblichen  Jugendpflege  mitarbeiten  und  daß  noch  viel  mehr
Frauen  sich  dazu  entschließen,  an  der  weiblichen  Jugendpflege  freiwillig
  mitzuwirken.  Das  wird  die  Forderung  sein,  die  wir  für  die
Zukunft  stellen  müssen,  einerlei,  ob  nun  das  eine  oder  andere  mehr
oder  weniger  dem  gesetzlichen  Zwange  unterstellt  wird.  Die  Frauen
und  Mütter  sollen  durch  sich  selbst  die  nachwachsende  Generation  für
die  deutsche  Zukunft  erziehen.  Wir  haben  in  unserem  katholischen
Jugendverein  insbesondere  in  der  letzten  Zeit  das  System  der
Jugendfreundinnen  ausgebaut.  Die  Jungfrauenvereine  der  alten
Zeit,  sowohl  auf  katholischer  wie  auf  evangelischer  Seite,  haben  die
Frau  sich  selbst  überlassen  und  doch  das  Pflegebedürfnis  bis  auf  25
und  30  Jahre  hinaufgesetzt.  Wir  glaubten  im  Süden  die  Jugendpflege
  streng  für  die  Jugendlichen  von  13  bis  17  Jahren  abgrenzen
zu  müssen;  aber  gerade  das  macht  es  nötig,  daß  die  älteren  Jugendfreundinnen,
  die  in  der  weiblichen  Jugendpflege  tätig  find,  mithelfen,
von  ihrer  Seite  aus  mit  klarem  und  klugem  Verständnisse  der  weiblichen
  Psyche  die  Jugendpflege  in  die  Hand  nehmen.  Auf  diese
Weise  dürfte  die  beste  Form  der  Jugendpflege  verwirklicht  werden.
Wir  arbeiten  so  an  der  großen  Sache  des  katholischen  Jugendwerks,
um  die  Jugendfreundinnen  für  ihre  Arbeit  in  den  Vereinen  zu
schulen  und  sie  dieser  Aufgabe  gewachsen  zu  machen.  Ich  glaube,
wenn  die  Mithilfe  der  Frauen  in  dieser  Form  eine  stärkere  und  bedeutend
  größere  geworden  ist,  daß  dann  wohl  noch  manche  gesetzliche
Maßnahmen  überflüssig  werden  könnten.

Frau  Erna  Winckel,  Magdeburg  (Landwirtschaftliche  Gartenund
  Haushaltungsschule,  Magdeburg):  Von  einer  Führerin  der  Wohlfahrtspflege
  auf  dem  Lande,  Frau  Bahm-Lamgarben,  wurde
heute  früh  schmerzlich  bedauert,  daß  die  Landwirtschaft  so  wenig  beachtet
  worden  ist.  Sie  hatte  nicht  Zeit,  heute  nachmittag  noch  hier  zu
bleiben,  und  ich  habe  mich  erboten,  das  Wort  an  ihrer  Stelle  zu  ergreifen.
  Ich  glaube  ja  nun  freilich,  wenn  von  der  weiblichen  Jugend
die  Rede  war,  so  war  damit  selbstverständlich  auch  die  ländliche  Ju-