96  Aussprache.

Professor  Dr.  Aloys  Fischer,  München:  Sehr  geehrte
Damen  und  Herren!  Ich  möchte  ein  ganz  kurzes  Wort  zu  der
Fortbildungsschulfrage  sagen,  deshalb,  weil  ich  an  diesem  Beispiele
zeigen  kann,  wie  anders  die  Jugendpflege  organisiert  ist  und  warum
bei  der  Jugendpflege  das  Zwangsproblem  ganz  anders  liegt  als  bei
der  Schulfrage.  Ich  komme  aus  bayerischen  Verhältnissen  heraus,
die  ich  zunächst  natürlich  am  genauesten  kenne.  Für  mich  ist  das
Fortbildungsschulproblem  oder  der  Zwang  der  Pflichtfortbildungsschule
  im  Prinzip  gelöst.  Für  mich  ist  es  auch  organisatorisch,  wenigstens
  zum  Teile  gelöst  in  unseren  bayerischen  Verhältnissen.  Wir
haben  die  männliche  Pflichtfortbildungsschule  bis  zum  16.  Jahre,  und
wir  haben  seit  dem  Juli  1914  im  Prinzip  auch  die  weibliche  Pflichtfortbildungsschule
  in  der  Stadt  München.  Daß  sie  nicht  ins  Leben
trat,  lag  an  den  Verhältnissen,  die  im  August  1914  einsetzten.  Ich
verstehe  von  einem  Standpunkt  aus,  der  nicht  gewöhnt  ist,  die  Fortbildungsschule
  einfach  vorauszusetzen,  daß  manche  gegen  die  Grundgedanken,
  die  ich  entwickelt  habe,  deshalb  Bedenken  hegten,  weil  sie
noch  viel  mehr  unter  Jugendpflege  begreifen,  was  nach  meiner  Auffassung
  Aufgabe  der  Fortbildungsschule  ist.  Die  Fortbildungsschule
  liegt  selbstverständlich  ja  in  der  Linie  des  öffentlichen  Schulzwanges.
  Die  Fortbildungsschule  kann  nur  als  Pflichtfortbildungsschule
  für  die  männliche  und  für  die  weibliche  Jugend  gefordert,
organisiert  und  durchgeführt  werden,  und  sehr  unterstreichen  möchte
ich  den  Gedanken  des  Herrn  Geheimrat  von  Seefeld,  daß  diese
Pflichtfortbildungsschule  über  die  Altersgrenze,  die  sie  auch  aus  Zufallsgründen
  bei  uns  in  Bayern  gefunden  hat,  hinausreicht  und  daß
wir  unsere  Fortbildungsschulpflicht  etwa  ungefähr  mit  dem
18.  Lebensjahr  endigen  lassen.  Alles  also,  was  der  Pflichtfortbildungsschule
  zugewiesen  wird  oder  von  dem  wir  wünschen  müssen,
daß  es  in  der  Jugendbildung  pflichtmäßig  an  die  jungen  Leute  hermüssen
  wir  hineinnehmen  unter  die  Gesichtspunkte  der
Schule.

Ebenso  scheidet  sich  von  der  Jugendpflege,  wie  ich  heute
morgen  ausgeführt  habe,  alles,  was  wir  für  die  männliche  Jugend,
vielleicht  auch  für  die  weibliche  Jugend  haben  wollen  als  Vorbereitung
  für  den  öffentlichen  Dienst,  für  den  Heeresdienst  und  für
den  Zivildienst.  Zwischen  diese  beiden,  durchaus  dem  Zwange  unterstellten
  Gebiete  gliedert  sich  nun  eben  die  Jugendpflege  ein.  Da  liegt
ihr  spezifischer  Sinn.  Das  wird  ihre  Zukunft  sein.

Ich  möchte  deshalb  nochmals  wiederholen:  ich  halte  die  Verhandlungen
  des  heutigen  Tages  deshalb  für
wirklich  entscheidend,  weil  sie  uns  zum  Bewußtsein
  bringen,  daß  die  Jugendpflege  jetzt  an  einem
Wendepunkt  angelangt  ist.  Bisher  ging  in  der  Jugendpflege
  viel  durcheinander,  was  künftighin  aus  der  Jugendpflege  ausscheidet,
  entweder  in  die  Pflichtfortbildungsschule  oder  in  die  militärische,
  beziehungsweise  in  die  Dienstpflichtertüchtigung  der  jungen
Leute,  der  Jünglinge  und  der  Jungfrauen  hineingehört.  Dadurch