VII.
Vorträge.

Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit
  zu.
Von  Fräulein  Dr.  Hertha  Siemering,  Berlin.

Meine  Herren  und  Damen!  Wenn  ich  als  Vertreterin  der
Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  von  den  Aufgaben  spreche,  die  der
Arbeit  der  auf  dem  Boden  der  Freiwilligkeit  stehenden  Jugendvereine
zufallen,  so  ergibt  sich  schon  aus  der  Natur  meiner  Stellung,  daß  es
keineswegs  meines  Amtes  ist,  Ihnen  meine  eigenen  Ansichten  über  das
vorzutragen,  was  die  freien  Jugendvereine  leisten  sollten.  Vielmehr  fasse
ich  meine  Aufgabe  so  auf,  daß  ich  zu  einem  Anwalt,  einem  gemeinsamen
Sprecher  der  verschiedenen  praktisch  arbeitenden  Organisationen  bestellt
bin.  Als  ein  ehrlicher  Makler  habe  ich  deshalb  die  Pflicht,  das  Ergebnis
der  bisherigen  Erörterung  unseres  Problems  auf  einer  mittleren
Linie  zusammenzufassen.  Die  Stätte  dieser  Erörterung  waren  die
Sonderkonferenzen  der  Vereine  und  Verbände,  außerdem  die  Fachzeitschriften
  aller  Richtungen.  Ich  habe  die  Jugendvereine  mit  rein
ethischer  Zielsetzung  und  die  Jugendgruppen  der  Berufsverbände  zu
berücksichtigen,  wobei  ich  mir  allerdings  bewußt  bin,  daß  einige
Beurteiler  geneigt  sind,  die  Jugendgruppen  der  Berufsverbände
eher  der  Jugendbewegung  und  damit,  wenn  wir  bei  dem  Aufbau
unserer  Konferenz  bleiben,  der  Selbstbestimmung  zuzuzählen,  als  den
Jugendvereinen,  deren  Wesen  darin  besteht,  daß  die  jugendlichen  Mitglieder
  sichdem  Erzieherwillen  eines  Erwachsenen  freiwillig  unterordnen.
Unseve  Betrachtung  bewegt  sich  nach  der  Dreiteilung,  die  das  Thema
des  Einleitungsvortrages  gegeben  hat,  in  der  Sphäre  der  Freiwilligkeit.


Da  ich  im  Sinne  einer  Gesamtheit  von  Organisationen  zu
sprechen  habe,  deren  einzelne  durch  die  Verschiedenheit  ihrer  Zielsetzung
  wesentlich  von  einander  verschieden  sind,  so  kann  ich  schlechterdings
  die  Aufgabe,  die  der  Arbeit  der  freien  Jugendvereine
zufällt,  nur  formell  umgrengen.  Der  Diskussion,  in  der  die  einzelnen
Parteien  nach  Belieben  zu  Worte  kommen  können,  bleibt  es  überlassen,
  diese  Form  mit  Inhalt  zu  erfüllen,  das  blasse  Schema  mit  der
Farbe  der  verschiedenen  Richtungen  zu  beleben.

So  sehr  die  Erörterung  noch  im  Flusse  ist,  so  wird  man  dennoch
allgemein  sagen  können,  daß  nach  heutiger  Auffassung  der  Jugendverein
  keineswegs  das  Organisationsprinzip  der  Erziehung  der