106  Dr.  Hertha  Siemering.

hauswirtschaftlicher  Ausbildung  auf  der  ganzen  Linie  eingesetzt  hätte.
Wenn  der  Widerstreit  von  Neuerungen  und  weitgehenden  Forderungen
  einerseits,  von  Bestrebungen  zum  Schutze  des  Üüberlieferten
und  der  Macht  der  Erfahrung  auf  der  anderen  Seite  den  Meinungsaustausch
  zu  lebhafter  Glut  gesteigert  hätte,  dann  würde  diese  Glut
auch  den  Leitern  und  Leiterinnen  der  Mädchenvereine  die  Grenzen
ihrer  bisherigen  Arbeit  hell  beleuchtet  haben.  In  Wahrheit  sind  die
Erörterungen  über  das  „Lernjahr“  als  Teil  der  sogenannten
Frauendienstpflicht  aus  der  kühlen  Atmosphäre  akademischer  Betrachtung
  nicht  herausgekommen.  Dennoch,  die  Bedeutung  des
Jugendvereins  ist  dieselbe  für  die  Erziehung  der  männlichen  wie  der
weiblichen  Jugend.

Welche  Aufgaben  fallen  der  Arbeit  der  freien  Jugendvereine  in
der  Gegenwart  und  der  näheren  Zukunft  zu?

Einerseits  haben  wir  in  der  Praxis  erfahren,  daß  der  Jugendverein
  nur  einen  bestimmten  Bruchteil  der  Heranwachsenden  erreicht.
Andererseits  ließen  uns  gewisse  ethische  und  nationale  Forderungen,
der  Ausblick  auf  Deutschlands  künftige  Stellung  in  der  Welt  die
folgende  Überzeugung  gewinnen:  Nicht  mehr  so,  wie  Sitte  und  Recht
der  modernen  Gesellschaft  das  bisher  taten,  dürfen  wir  es  dem
eigenen  Ermessen  einer  großen  Schar  Jugendlicher  überlassen,  ob  sie
sich  über  das  14.  Jahr  hinaus  einer  Erziehung  noch  unterwerfen
wollen  oder  nicht.  Aber  von  dem  Jugendvereine  müssen  wir  sagen,  daß
wir  ihn  —  jedenfalls  in  der  Theorie  —  bisher  mit  Aufgaben  überlasteten.
  Denn  theoretisch  sollte  ja  er,  und  zwar  er  allein,  alles
das  leisten,  was  nach  der  mannigfachen  Zielsetzung  der  Religionsgemeinschaften,
  der  politischen  Parteien  und  anderer  geistiger
Gruppen  im  deutschen  Volke  für  die  Erziehung  des  jugendlichen
Mannes  und  des  jugendlichen  Mädchens  gefordert  wird:  staatsbürgerliche
  Belehrung,  künstlerische  Erziehung,  körperliche  Ausbildung,
  die  Bewältigung  von  Wissensstoff  mannigfaltiger  Art,  die
Erwerbung  gesellschaftlicher  Fertigkeiten  und  Tugenden  und  vieles
andere,  und  er  sollte  vor  allem  in  jeder  einzelnen  Gruppe  den  ihr
erwünschten  ethischen  Einfluß  ausüben.  Demgegenüber  ist  heute  eine
weise  Beschränkung  zu  konstatieren:  wir  sind  im  Augenblicke  nicht
mehr  so  kühn,  die  Aufgabe  des  Jugendvereins  lediglich  nach  fernen

nd  hohen  Idealen  zu  konstruieren,  sondern  wir  sind  so  bescheiden

geworden,  unsere  praktische  Zielsetzung  weitgehend  nach  den  gewonnenen
  Erfahrungen,  nach  praktischen  Möglichkeiten  zu  bemessen.
Aber  auf  Grund  eben  dieser  Erfahrungen  stellen  wir  die  eigenartügen
Leistungen  fest,  zu  denen  der  Jugendverein,  und  gerade  der
Jugendverein,  im  Gegensatze  zu  öffentlichen  Erziehungseinrichtungen
befähigt  ist.  Wir  kommen  damit  augenblicklich  zu  einer  gewissen
Identität  von  Aufgabe  und  Leistung.  Deshalb  können  wir  unser
Thema  so  umstellen,  daß  wir  fragen:  was  leistet  denn  erfahrungsgemäß
  der  Jugendverein,  welche  Leistungen  sind  ihm  eigentümlich,
und  welche  Aufgaben  kann  er  und  nur  er  allein  —  und  zwar  das
allein  jetzt  in  ganz  anderem  Sinne  als  vorher  —  lösen?